Darf man ein Büro untervermieten

Kann eine Wohnung die zum Schein nur als Büro angemietet wurde.
An Privatpersonen untervermieten.Wenn dies zustande kommt,handelt es sich dann um Steuerhinterziehung.

Kann eine Wohnung die zum Schein nur als Büro angemietet
wurde.
An Privatpersonen untervermieten.

Nein. Die Untervermietung braucht die Zustimmung des Vermieters.
Liegt keine Zustimmung vor, kann der Vermieter eine Abmahnung aussprechen und dann fristlos kündigen.

Der Vermieter braucht auch keine Zustimmung zu erteilen, da eine „Umwidmung“ von Büroraum auf Wohnraum vorgenommen wird.

Auch öffentlich-rechtlich kann eine Nutzung von Büroraum als Wohnraum zu Problemen führen (Unterlassungsaufforderung, Zwangsgelder, etc.).

kommt,handelt es sich dann um Steuerhinterziehung.

Steuerhinterziehung auf Seiten des Mieters liegt nur dann vor, wenn er Gewinne aus der Untervermietung erzielt oder aber der Mieter die Kosten des „Büros“ in seiner Steuererklärung als Aufwendungen absetzt.