Darf ein Großvater seinem Enkel, sein Grundstück für einen Euro verkaufen? Denn wenn er es ihm schenken würde, beginnt ja eine zehn jährige Frist. Wenn der Großvater in den zehn Jahren versterben sollte müssen ja die anderen Erben anteilig ausgezahlt werden. Aber kann man einfach ein Grundstück für einen so geringen Wert veräußern. Der richtige Wert liegt natürlich etwas höher.
Ja natürlich darf er das. Aber den erwünschten Effekt wird er nicht erreichen.
Das Finanzamt setzt einen Verkehrswert fest. Der übersteigende Anteil wird als Schenkung gewertet (und ist ggf zu versteuern).
Im Erbfall wird der unversteuerte Schenkungsanteil als zur Erbmasse gehörig angerechnet.
Erben können aus diesem Schenkungsanteil ihr Pflichtteil ermitteln lassen.
vnA
Hi ichweesnix,
also verboten ist es sogesehen nicht. Jedoch wäre der notarielle Kaufvertrag ungültig. Das steht auch im BGB irgendwo aber mir fällts grad nicht ein wo genau.
Da Du wie gesagt ja quasi das Finanzamt „umgehen“ würdest kann man aber auch ohne weitere Recherche sagen dass es nicht hinhauen wird. Ausserdem richten sich die Verdienste des Notars auch am Wert des Objekts. Und der wird auch nicht auf sein Geld verzichten wollen.
Grüße
Anders formuliert, Der Großvater hat ein Grundstück auf dem er lebt mit einem Wert von … Euro, dieses kann der Enkel natürlich nicht aufbringen.
Da der Enkel ständig dem Großvater hilft „nur seine eigenen Kinder nicht“ möchte der Großvater das Haus wenn er mal nicht mehr ist dem Enkel überlassen.
Sämtliche Steuern sowie Notarkosten sollten nicht das Problem der Bezahlung sein, sondern nur die Erben des Großvaters. Denn denen möchte er eigentlich nichts zukommen lassen. Wenn der Großvater dem Enkel sein Grund samt Haus verschenkt, und er Stirbt inerhalb der obligatorischen zehn Jahre z.b. nach fünf, ist ja der Enkel verpflichtet, den Erben noch 5/10 auszuzahlen, was ja am Ende nicht wenig Geld ist.
Danke für Ihre Antworten!
Moin vnA,
jetzt bin ich auch neugierig geworden.
Was ist denn, wenn der Opa das Haus/Grundstück einem nicht der Familie aneghörigem für einen Euro verkauft? Und ggf. dieser dann das ganze für einen Euro an den Enkel verkauft?
Oder anders: Was wäre wenn der Opa tatsächlich, und sei es nur um der Familie das Erbe nicht zu gönnen, das Objekt einfach für einen Euro inseriert und an einen völlig Fremden verkauft.
Danke + Gruß
Samy
Die ‚Neue Heimat‘ wurde auch für 1 DM verkauft. Warum sollte das nicht erlaubt sein?
vnA
Die ‚Neue Heimat‘ wurde auch für 1 DM verkauft. Warum sollte
das nicht erlaubt sein?vnA
Die neue Heimat ist auch schon ne Weile her, da dachte jeder noch er bekommt es nicht los und hat dementsprechend alles schnell abgegeben. Heute sieht die Sache etwas anders aus, da ja jeder denkt er kommt zu kurz (hauptsächlich der Staat der heute Steuern verlangt wie nie zuvor).
Weil hier der Betrag von 30.000 gefallen ist, das wäre auch nicht das Problem Könnte man ja über eine Bank finanzieren, aber ein Wert von sagen wir mal 200.000 und höher ist mal nicht so schnell aufgebracht.
Und das der Opa nur schreiben würde „Betrag Dankend erhalten“ funktioniert meines Erachtens auch nicht, da man wirklich beim Finanzamt nachweisen muss das jenes Geld geflossen ist. Ansonsten ist man wieder bei der Schenkung, und die will man ja wegen der Erbfolge umgehen.
Hi,
dann schreib doch bitte mal wo…
der notariell beglaubigte Kaufvertrag ist selbstverständlich gültig (außer der Opa wäre nicht mehr Geschäftsfähig bzw. die restlichen Gründe nach denen ein Vertrag ungültig wäre)
NUR: der Notar wie auch das Finanzamt wird in einem solchen Fall für die Gebührenermittlung nicht den einen € ansetzen, sondern einen Wert, den das Grundstück im „freien Verkauf“ erzielt hätte (da gibts entsprechende Listen z.B: bei der Gemeinde).
Weiterhin dürfte so etwas kaum was nützen bzgl. der Schenkung - zumindest die anderen Erben dürften hier innerhalb der nächsten 10 Jahre durchaus einen Hebel haben um doch noch an einen entsprechenden Anteil zu kommen.
Grüße
Hallo,
jetzt bin ich auch neugierig geworden.
ICH AUCH!!!
Was ist denn, wenn der Opa das Haus/Grundstück einem nicht der
Familie aneghörigem für einen Euro verkauft? Und ggf. dieser
dann das ganze für einen Euro an den Enkel verkauft?Oder anders: Was wäre wenn der Opa tatsächlich, und sei es nur
um der Familie das Erbe nicht zu gönnen, das Objekt einfach
für einen Euro inseriert und an einen völlig Fremden verkauft.
Vllt. kann ja noch irgendwer was dazu sagen.
Grüße
Marie
Nun ja, bei der NH wurden von dem Bäcker auch die Schulden übernommen. Im Prinzip war die 1 Mark schon zu viel.
Um zum Thema zurück zu kommen:
Niemand interessiert sich für den Betrag der in der Kaufurkunde niedergeschrieben ist, wenn gewisse Untergrenzen unterschritten sind.
Notar mit seinen Gebühren, Finanzamt mit Schenkungssteuer, Erbschaftsgericht mit Pflichtteilsberechnung, Familiengericht mit Ausgleich bei Scheidung: alle diese Stellen arbeiten bei zu niedrigem Preis mit dem Schätzwert.
vnA
Der Freibetrag für Schenkungen an Fremde beträgt 20’ der Steuersatz 30%
Das ganze machen wir zwei mal. Dann sind 2 x Notar, 2 x Grundbuch, 2 x Grunderwerbsteuer, 2 x Schenkungssteuer fällig.
Wert der Immobilie: 100’
Notar 2 x 1,5%
Grundbuch 2 x 0,5%
Grunderwerbsteuer 2 x 3,5%
Schenkungsteuer 2 x (100’-20’=80’x30%=24’)
macht zusammen:59’ Steuern und Gebühren
Ich gehe davon aus, dass das Pflichtteil auszuzahlen günstiger sein würde.
Sollte der Pflichtteilsberechtigte davon Wind bekommen (was zu erwarten ist), könnte er vermutlich trotzdem wegen Gestaltungsmissbrauch sein Pflichtteil fordern.
vnA
Ich denke ein Notar würde diesen „Kaufvertrag“ nicht beurkunden.
aus Beurkundungsgesetz (BeurkG)
§ 4 Ablehnung der Beurkundung
Der Notar soll die Beurkundung ablehnen, wenn sie mit seinen Amtspflichten nicht vereinbar wäre, insbesondere wenn seine Mitwirkung bei Handlungen verlangt wird, mit denen erkennbar unerlaubte oder unredliche Zwecke verfolgt werden.
Ich habe in einem Grundbuch mal eine Notiz eines Notars gelesen, der es abgelehnt hatte, einen Verkauf einer 200T DM ETW für ca.30 T DM zu beurkunden.
Gruß n.
Hallo,
danke für die Antwort.
Der Freibetrag für Schenkungen an Fremde beträgt 20’ der
Steuersatz 30%
O. k.
Das ganze machen wir zwei mal.
Dann sind 2 x Notar, 2 x
Grundbuch, 2 x Grunderwerbsteuer, 2 x Schenkungssteuer fällig.
Wert der Immobilie: 100’
Notar 2 x 1,5%
Grundbuch 2 x 0,5%
Grunderwerbsteuer 2 x 3,5%
Schenkungsteuer 2 x (100’-20’=80’x30%=24’)
macht zusammen:59’ Steuern und Gebühren
Ich gehe davon aus, dass das Pflichtteil auszuzahlen günstiger
sein würde.
Sollte der Pflichtteilsberechtigte davon Wind bekommen (was zu
erwarten ist), könnte er vermutlich trotzdem wegen
Gestaltungsmissbrauch sein Pflichtteil fordern.
Aber ich kann und darf doch mein Haus und Grundstück an jeden und zu jedem Preis verkaufen den ICH WILL - oder etwa nicht! Wennn ich dann so „doof“ bin und den Wert nicht kenne/erkenne - WER will/soll mich dafür bestrafen… Oder etwa nicht… Wie gesagt, wenn das
Haus/Grund-Vermögen z. B. 100.000 EURO wert ist, kann ich es aber
doch jedem Fremden für 20.000 EURO verkaufen - und DER Fremde kann doch dann dieses Haus auch wieder an jemanden (z.B. Verwandtschaft) verkaufen. Oder wird dieser Preis irgendwie staatlich reglementiert?
Beispiel: Person A besitzt Haus und Grund wie oben - 100.000 EURO,
verkauft das an einen Fremden zum Preis von 20.000 EURO. Dieser Fremde verkauft es dann dem Sohn -des ursprünglichen Eigentümers- wieder für 20.000 EURO. Sagen wir weiter der ursprüngliche Eigentümer hätte nur 1 Kind - z. B. diesen Sohn. WER will dann später noch verfolgen wer dieses Haus hat - und selbst, welche Konsequenzen hätte das Ganze, z. B. wenn diser ursprünglich Eigentümer mal in Nöten wäre und z. B. zum Pflegefall werden würde? Der ursprüngliche Eigentümer müßte ja die Kaufsumme von 20.000 EURO NICHT auf seinem/einem Konto einzahlen?!?
Es ist NATÜRLICH nur eine rein theoretische Frage…
Vielen Dank an Dich für eine Antwort.
Grüße
Marie
Dem Finanzamt liegt die Kubatur und das Baujahr des Hauses sowie der Einheitswert des Grundstücks vor. Diese Werte werden in ein Programm eingegeben und dann spuckt dieses einen Wert aus. Stimmt der irgendwie mit dem Kaufpreis überein, ist alles in Ordnung. Weicht der Wert zu stark nach unten ab, erhält man einen Fragebogen.
Ich selbst habe ein derartiges Grundstück gekauft und hatte meine liebe Mühe mittels eines selbst erstellten Gutachtens den Instandhaltungsstau so hoch zu rechnen, bis es passte . Der Niesbrauch musste aber auch versteuert werden.
Notare machen den ganzen Tag nichts anderes als Grundstücke zu verkaufen. Sie kennen den Markt sehr gut und da der Kaufpreis die Gebühr beeinflusst, achten sie verstärkt auf korrekte Werte. Obwohl ich die Problematik kannte und das Wertgutachten schon dabei hatte, war der Notar schwieriger als das Finanzamt.
vnA
Hallo,
danke für die Antwort.
Tja - das scheint ja dann ein schwieriges Unterfangen zu sein.
Ich hatte keine Ahnung, dass NOTARE auf den Kaufpreis achten,
aber mit dem Hinweis auf deren Gebühren… verständlich.
Also wohl keine ssoo gute und einfache Idee.
Hat man -rein theoretisch- noch andere Möglichkeiten?
Was wäre, wenn man eine Stiftung zu Wohnzwecken oder so
daraus machen würde? Oder eine sonstige Konstellation?
DANKE
Grüße
Marie
Verschenken. Jedes Jahr das man lebt erhält der Wunscherbe 10 % mehr. Ist ja auch nicht schlecht.
vnA
Hallo,
danke für die Antwort.
Verschenken. Jedes Jahr das man lebt erhält der Wunscherbe 10
% mehr. Ist ja auch nicht schlecht.
Verschenken könnte derjenige Hausbesitzer es ja auch z. B. an
seinen Sohn…
Meinst Du die vorweggenommene Erbfolge, aber die beinhaltet ja auch, wenn der Hausbesitzer innerhalb von 10 Jahren verstirbt, dass der ominöse Erbe, z. B. der Sohn,dann innerhalb dieser 10 Jahre noch
irgendwas bezahlen muss -z.B. für die Pflege des alten Hauseigentümers oder für dessen Unterhalt-, was z. B. dann?
Aber mit der Formulierung: Jedes Jahr das man lebt erhält der
Wunscherbe 10 % mehr, heißt das, dass ich jedes Jahr in dem
der Hausbesitzer lebt 10 % vom Eigentum verschenkt - also jedes
Mal Notar/Grundbuch usw.?
Ich steh jetzt irgendwie auf Schlauch
und verstehe DAS nicht so ganz, wäre lieb wenn Du es mir
mal genauer erklären würdest, wäre klasse von Dir.
Danke
Grüße
Marie
Der Hausbesitzer kann mit seinem Eigentum machen was er will. Verschenken, Verkaufen, ver…sonstwas.
Ein Erblasser kann mit dem ZUKÜNFTIGEN Erbe auch machen was er will. Er muss nicht im Sinne seiner Erben sparsam mit der zukünftigen Erbmasse umgehen.
Ein Beschenkter kann alles mögliche geschenkt bekommen.
So, jetzt kommen aber auch die Folgen:
Wird etwas verschenkt, hat der Beschenkte uU Schenkungssteuer (gleichen Sätze wie Erbschaftssteuer) zu zahlen. Diese richtet sich nach Verwandschaftsgrad und Wert. Wobei der Wert rechnerisch ermittelt wir (Schätzung). Der Beschenkte hat aber auch andere Berechtigte zu befriedigen (Miterben, Pflichtteilsberechtigte, Sozialamt)
Bisher war es so, dass bis zum letzten Tag der 10 Jahresfrist ALLES aufgeteilt werden musste. In der letzten Änderung wurde festgelegt, dass pro Jahr 10% weniger aufgeteilt werden muss.
Verschenkt 100’
Erblasser verstorben nach 5 Jahren
Bisher: Pflichtteilsberechtigter erhält 25% von 100’= 25’
Neu: PB erhält 25% von (100’- 5x10%)=12,5’
Bei der genannten Problematik gibt es unendlich viel Gestaltungsspielraum und sehr vieles was man falsch machen kann. Dieses Forum ist mit Sicherheit nicht geeignet alles allumfassend zu besprechen. Daher mein Rat: Der Hausbesitzer möge zu einem Fachanwalt und/oder einem Steuerberater gehen und sich beraten lassen.
vnA
Hallo,
dafür ein Sternchen!!!
DANKE
Sehr gut erklärt. Natürlich geht der unsprüngliche Hausbesitzer besser zum Anwalt/Notar. Aber vllt. ist es manchmal besser, wenn man schon
vorher wenigstens ETWAS Ahnung hat bevor man dort hingeht…
Grüße
Marie