Ich kenne eine Mutter die ihr Minderjähriges Kind, dass Vermindert Behindert ist mit zur Arbeit nimmt. Der Arbeitzplatz ist eine Firma für Lebenmittel (putzen, Waschen
, zerkleinern, verpacken)Dazu ist das Kind in den Ferien von Morgen 8 bis abends um ca 20 Uhr in der Firma. Ist dass zulässig? Macht sich der Arbeitgeber nicht Strafbar? Zudem hilft das Kind öfter bei verschieden Tätigkeiten.Gibt es da vieleicht nen Artikel im Arbeits oder Grundrecht?
Ich kenne zwar die gesetzliche Grundlage nicht, weiß allerdings auch von Müttern, die ihre Kinder in den Ferien mangels Betreuungsmöglichkeiten in unserem ländlichen Raum mit zur Arbeit nehmen. Überwiegend sind dies aber Büro-Jobs.
Es ist mit Sicherheit nicht der Idealfall, dass ein Kind sich den ganzen Tag in einem Lebensmittelbetrieb aufhält, tausend Gründe sprechen dagegen - angefangen von der Hygiene im Betrieb bis hin zum Wohlfühlfaktor des Kindes - und vermutlich gibt es Richtlinien, die dies auch nicht zulassen (schon von Wegen Gesundheitszeugnis oder ähnlichem). Es kann also durchaus sein, dass der Arbeitgeber hier gegen Vorschriften verstößt, wenn er in diesem Fall sozial für seine Arbeitnehmerin handelt und es toleriert, dass die Frau ihr Kind mitbringt. Den Arbeitgeber anzuprangern ist das eine - die Beweggründe der Mutter zu sehen das andere.
Aber wie gesagt, entsprechende Arbeits- oder Grundrecht-Kenntnisse kann ich leider nicht vorweisen.
Keine Ahnung - bin kein Jurist.
Hallo Dagmar!Also,soviel ich weiß,ist das nicht erlaubt,wenn dem Kind was passiert,macht sich der Arbeitgeber bestimmt haftbar.Ich vermute mal daß deine Bekannte mit ihrem Arbeitgeber eine Sonderregelung,in welcher im Notfall das Kind versichert ist,etc. getroffen. konnte leider nicht weiterhelfen,kannst du deine Bekannte nicht direkt drauf ansprechen? viele GRÜße Sambi
Ich kenne eine Mutter die iSShr Minderjähriges Kind, dass
Vermindert Behindert ist mit zur Arbeit nimmt. Der
Arbeitzplatz ist eine Firma für Lebenmittel (putzen, Waschen, zerkleinern, verpacken)Dazu ist das Kind in den Ferien von
Morgen 8 bis abends um ca 20 Uhr in der Firma. Ist dass
zulässig? Macht sich der Arbeitgeber nicht Strafbar? Zudem
hilft das Kind öfter bei verschieden Tätigkeiten.Gibt es da
vieleicht nen Artikel im Arbeits oder Grundrecht?
ich habe keine ahnung
Ich kenne eine Mutter die ihr Minderjähriges Kind, dass
Vermindert Behindert ist mit zur Arbeit nimmt. Der
Arbeitzplatz ist eine Firma für Lebenmittel (putzen, Waschen, zerkleinern, verpacken)Dazu ist das Kind in den Ferien von
Morgen 8 bis abends um ca 20 Uhr in der Firma. Ist dass
zulässig? Macht sich der Arbeitgeber nicht Strafbar? Zudem
hilft das Kind öfter bei verschieden Tätigkeiten.Gibt es da
vieleicht nen Artikel im Arbeits oder Grundrecht?
Dazu ist das Kind in den Ferien von
Morgen 8 bis abends um ca 20 Uhr in der Firma. Ist dass
zulässig? Macht sich der Arbeitgeber nicht Strafbar? Zudem
hilft das Kind öfter bei verschieden Tätigkeiten.Gibt es da
vieleicht nen Artikel im Arbeits oder Grundrecht?
Hallo Dagmar,
genau weiß ich nacht. Meine Erfahrung würde aber sagen, daß dies sehr grenzwertig ist, was da passiert. Zumal mit Lebensmittel hantiert wird.
Schöne Grüße
Achim
Hallo
von der Gesetzlichen seite kann ich Dir kein Rat geben.! Aber ich denke,das es nicht erlaubt ist sein Kind mit auf die Arbeit zu nehmen.Wenn dem kind was passiert,ist es auf keinen fall versichert,und Arbeiten ausführen ist denke ich auch nicht erlaubt,das wäre dann ja schon schwarz Arbeit,wenn der Chef dem Kind die Arbeiten aufträgt,und ausführen lässt.Und dann kommt da noch die frage ob es für ein Kind zumutbar ist,12Std.auf der Arbeit der Mutter zu verbringen… Ich denke nicht!!! Schon mal in betracht gezogen das Jugendamt ein zu schalten???
tut mir leid da bin ich nicht die richtige ansprechperson - ich kann mir aber vorstellen, dass dies verboten ist.
lg
hallo dagmar 3010,
die anfrage ist doch sehr ungenau. zum einen gibt es eine lebensmittelhygieneverordnung. ist das kind täglich in dem unternehmen, wieviel stunden genau, wobei hilft das kind, wieso arbeitet die mutter 12 stunden??? da wäre es wohl eher angebracht, das jugendamt zu informieren. mehr kann ich dazu leider nicht sagen.
gruß
candy**66
Also das kommt auf den Arbeitgeber an.
Bei uns ist es wegen Versicherungsschutz nicht möglich