Darf man ein Mini-Kino betreiben ? Gebühren ?

Hallo.
Für ein Gaststätten-Projekt sammeln wir Ideen, um die Lokalität möglichst attraktiv zu gestalten.
Darf man in einem separaten Raum so etwas wie ein Mini-Kino anbieten ? Hab schon bei der GEMA nach Gebühren gesucht, bin aber nicht schlau geworden, da es dort hauptsächlich um Musik geht. Wie ist das mit der Aufführung z.B. von Kultfilmen (aber auch allen anderen) auf DVD ? Darf man so etwas ÜBERHAUPT ? Mir ist klar, daß bei gekauften DVDs der Satz „nur zur privaten Wiedergabe“ oder sinngemäß erscheint, ist das absolut oder kann man irgendwo Rechte für die öffentliche Wiedergabe ganz legal erwerben ?

Danke schonmal,
Stefan.

Ich jobbe gelegentlich in einem richtigen Kino und wir haben da auch im Sommer eine Open-Air-Kino-Einheit, die rechtlich vom Kinocenter getrennt ist. Das dürfte somit vermutlich ähnlich gelagert sein.

Du musst das Thema nicht mit der GEMA klären, sondern mit den jeweiligen Verleihfirmen. Bei Disney, Touchstone und so wäre Buena Vista zum Beispiel zuständig. Sonst eben Fox, Universal und so weiter.
Deutschland ist dabei in 4 Verleihbezirke aufgeteilt, je nachdem wo du wohnst. Für den Süden wär das Frankfurt und München, im Norden weiß ich es nicht.

Wer einen Film zeigen will, muß i.d.R. eine Garantiesumme pro Vorführperiode (egal ob der Film einmalig oder eine ganze Woche läuft). Dazu werden noch Prozente an den verkauften Tickets fällig. Da es sich um ältere Filme handelt, wenn du über DVD zeigst, dürften die so zwischen 30% und 40% vom Ticketpreis liegen, die Garantiesumme für im regulären Kino gezeigte Filme liegen so bei 300-500€.

Wird ein Film Open Air gezeigt, glaubt der Verleih einem die Zuschauerzahl nicht, daher liegt dort die Garantiesumme wesentlich höher und geht bis zu 1000€. Das ist aber immer Film und Verleih abhängig.

Am besten rufst du einfach mal bei einer der Verleihfirmen an und frägst, wie die zu dem Thema stehen. Wie gesagt ist die GEMA da draußen, da du ja einen direkten Vertrag mit dem Urheberrechtsinhaber abschließt.

Hoffe das hilft dir weiter.

Hi Stefan,

wenn man mal von anderen Voraussetzungen ausgehen könnte…

Wenn man einen Verein/Club gründet, so sind in diesem Rahmen gezeigte Filme keine öffentliche Vorführung.
Dieses Verfahren wird oft auch bei GEMA-Gebühren verwendet. Eine geshlossene Gesellschaft braucht keine Gebühren zu zahlen, weil es eben keine öffentliche Vorführung ist.

Vielleicht sollte man das „Pferd“ mal von dieser Seite aus aufzäumen.

Wenn man fü dieses Projekt einen eingetragenen Verein gründet mit einem kulturellen Zweck, so sollten auch hierfür keine Abgaben fällig werden.
Selbstverständlich darf man dann keinen Obulus für die Filmvorführung verlangen… aber das ist ja auch nicht der Zweck der Vorführung.

Informiert Euch mal in dieser Richtung.
Wenn es klappt, würde es mich freuen.

Gruß
BJ