Darf ein Erziehungsberechtigter seinem/-r Sohn/Tochter verbieten Waffen (beispielsweise ein Schwert oder Messer) in sein Haus (das des Erziehungsberechtigten) zu bringen?
Der/Die Sohn/Tochter ist bereits 18 Jahre alt.
Besagte Person wohn immer noch bei seinem Vormund.
Darf ein Erziehungsberechtigter seinem/-r Sohn/Tochter
verbieten Waffen (beispielsweise ein Schwert oder Messer) in
sein Haus (das des Erziehungsberechtigten) zu bringen?
Der/Die Sohn/Tochter ist bereits 18 Jahre alt.
Besagte Person wohn immer noch bei seinem Vormund.
Diese Frage benötigt mehr Infos zur Beantwortung:
- Warum ein Vormund?
- Was für eine Vormundschaft?
3.Warum willsz Du Waffen in die Wohnung mitnehmen? - Was sind das genau für Waffen (Größe, Länge der Klingen)?
Hallo,
leider bin ich kein Experte auf diesem Gebiet. Ich kann also nur gefühlsmäßig antworten.
Wäre es mein Haus würde ich dies nicht gestatten, dass mein Sohn/Tochter Waffen mitbringt.Wie wir in der Vergangenheit an mehreren Beispielen gesehen haben werden diese dann auch schneller benutzt wenn man ungehinderten Zugriff hat. Natürlich kann man auch sagen, dies seien Einzelfälle, denn ich denke die Mehrzahl der Waffenbesitzer ist sich sehr wohl der Verantwortung bewusst.
Meiner Meinung nach ist hauptausschlaggebend die Person selbst(Einstellung, Psyche,Labilität,Umfeld,Erziehung usw.)
Ich hoffe ich konnte Dir ein wenig helfen, möchte aber nochmals betonen, dies ist nur meine persönliche Meinung.
Gruß
Sabine
Diese Frage kann ich leider nicht genau beantworten. Allerdings haben die Eltern,unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis Hausrecht und können,aus meiner,sehr individuellen Sicht,jedem untersagen,Waffen oder waffenähnliche Gegenstände mit ins Haus zu bringen.
Birgit
arf ein Erziehungsberechtigter seinem/-r Sohn/Tochter
verbieten Waffen (beispielsweise ein Schwert oder Messer) in
sein Haus (das des Erziehungsberechtigten) zu bringen?
Der/Die Sohn/Tochter ist bereits 18 Jahre alt.
Besagte Person wohn immer noch bei seinem Vormund.