Darf man ein Tag vorher abbuchen bei Wochenende?

Hallo,

ich hoffe das ist die richtige Sektion. Als erstes begrüß ich euch
allen, da ich ein neuer User bin.

Also folgendes. Mein Lohn kommt jedes Monat am Ersten. Dass ist seit
5 Jahren so und ist sie verspätet angekommen. Daher habe ich meine
sachen die ich zu bezahlen habe, immer am Ersten abbuchen lassen und
bissher gab es auch nie probleme.

So nun das Problem. Ich musste im Urlaub gehen und da ich wusste das
nichts zu bezahlen kommt, habe ich mein letztes Geld vom Konto für
mein Flugticket abgebucht (War ja auch fast am ende des Monats). So
nun das Problem, der Erste war ja an einen Samstag, also was machen
die? DIe buchen am 31sten. Folgen: Zinsen und Mahnungen. (mein Lohnt
kamm dann am montag an da wie gesagt am samstag der erste war).
Dürfen die das machen oder müssen die genau so warten auf den
folgenden Werktag?

VIelen Dank

Hallo, den Abbuchungstermin hat m.E. der Kontoinhaber in der Hand.
Die Bank fragt doch, wenn Fälligkeit auf einen arbeitsfreien Tag
ansteht, wollen Sie dann die Abbuchung am vorgehenden oder folgenden
Werktag. Gruß

Hallo,

den Abbuchungstermin hat m.E. der Kontoinhaber in der
Hand.
Die Bank fragt doch, wenn Fälligkeit auf einen arbeitsfreien
Tag
ansteht, wollen Sie dann die Abbuchung am vorgehenden oder
folgenden
Werktag.

da hätten die Kreditinstitute viel zu fragen. Also nein: das machen sie nicht.

Gruß
C.

Hallo,

5 Jahren so und ist sie verspätet angekommen. Daher habe ich
meine
sachen die ich zu bezahlen habe, immer am Ersten abbuchen
lassen

das kann man aber nicht immer festlegen.

Dürfen die das machen oder müssen die genau so warten auf den
folgenden Werktag?

Wer sind die, was wurde vereinbart bzw. was steht in den AGB zum Thema Abbuchung und was ist die letzten male passiert, als der Fälligkeitstermin auf ein Wochenende oder einen Feiertag fiel?

Ganz grundsätzlich gilt § 193 BGB; einzelvertragliche Abreden oder AGB haben allerdings Vorrang.

Gruß
Christian

Hallo, meine Bank fragt und zwar schon bei Erteilung des Dauer-
auftrages formularmäßig. Gruß

Hallo,

meine Bank fragt und zwar schon bei Erteilung des
Dauer-
auftrages formularmäßig.

da kann man mal sehen. Ich dachte, es ging um Lastschriftbelastungen. Aber Du hast recht: im Zusammenhang mit Daueraufträgen ergibt das geschrieben auch Sinn.

Gruß
Christian

Hallo,

aufgrund der Unterhaltung mit Jackson kann ich nicht mehr ausschließen, daß Du von Daueraufträgen sprichst und nicht von Lastschriftabbuchungen.

Dann sieht die Antwort etwas anders aus. Entweder wird man in der Tat schon bei Erteilung um Anweisung gebeten, was in einem solchen Fall zu geschehen hat. Oder aber das Kreditinstitut tut Dir den Gefallen und führt den Dauerauftrag einen Tag eher aus, damit Du beim Empfänger nicht in Verzug kommst.

Gruß
Christian

Hallo,

also um es mal ganz kurz zu erklären.
Meine KFZ Versicherung beispiel bucht bei mir jeden Monat ab. Und meistens wenn man ein Vertrag macht (zumindest als eigene erfahrung) fragen sie dich wann sollen wir abbuchen am 1 des Monats oder am 15ten. Ich sag immer am ersten, da mein Lohn am Ersten immer kommt und ich will die sachen die ich zu bezahlen hab gleich am anfang weg haben und nicht erst mitten im Monat, dass ich halt weiss wieviel ich noch für mich habe. So nun der erste war dieses mal ein Samstag. Was haben die gemacht? Die haben am 30sten abgebucht also am Freitag. Geld war keins mehr drauf da ich alles für surlaub genommen habe und am Monatg wäre ja eh mein Lohn gekommen (da mein Lohn wenn der erste beispiel am Samstag ist, meistens dann am ersten nächsten werkstag kommt also am montag) ansonsten immer der erste. Nun muss ich natürlich Rücklastschriftgebühren bezahlen! Ich wollte halt nur wissen ob die das machen dürfen ein tag vorher abbuchen oder müssen die z.B auch am ersten Werkstag warten, weil bekannterweise, abreitet die Bank am Samstag und SOnntag nicht sowie Feiertage, daher habe die es mir ein tag davor abbgebucht!

Hallo,

Meine KFZ Versicherung beispiel bucht bei mir jeden Monat ab.
Und meistens wenn man ein Vertrag macht (zumindest als eigene
erfahrung) fragen sie dich wann sollen wir abbuchen am 1 des
Monats oder am 15ten. Ich sag immer am ersten,

also doch Lastschrift. Dann gilt das vorgesagte: § 193 BGB, AGB oder einzelvertragliche Regelung. Wenn in den AGB nicht näher geregelt ist, was passiert, wenn der Fälligkeitstag nicht auf einen Werktag fällt, wäre ich geneigt, § 193 BGB zur Anwendung zu bringen.

Die Frage ist halt, was Du damit bewirken kannst.

Gruß
Christian

Ok, danke, ich wollte es nur wissen, die 5€ zahle ich halt gebühr, ist ja ok, nur wenns das nächste mal passiert! DANKE FÜR EURE ANTWORTEN SEHR NETT HIER!

Ok, danke, ich wollte es nur wissen, die 5€ zahle ich halt
gebühr, ist ja ok, nur wenns das nächste mal passiert!

Nur noch zwei Dinge zur Klarstellung: § 193 BGB sagt, wenn eine Fälligkeit auf ein Wochenende fällt, dann verschiebt sich diese auf den nächsten Werktag:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__193.html

Daher kann es durchaus sein, daß die Abbuchung zu unrecht erfolgte.

Der zweite Punkt ist, daß das Kreditinstitut mit der Sache nichts zu tun hat. Wenn es so war, hat der Zahlungsempfänger die Lastschrift zu früh auf den Weg gebracht.

Gruß
Christian