Ich arbeite bei einer Medizinischen einrichtung,
als es probleme mit einem medikament gab und mich der Apotheker anrief klärte ich mit dem dieses probleme und äusserte mich zweideutig über die dritte firma um die es jetzt geht.
Der Apotheker gab nämlich meine zweideutige anmerkung wörtlich an diese dritte firma weiter die sich daraufhin bei mir beschwerte wieso ich soetwas sage.
Darf der Apotheker mein gesprochenens wort , wörtlich einfach so an diese dritte Firma weitergeben ?
Ich habe nun natürlich bedenken das diese sich an meinen Chef wenden…
Ps. Ich habe meinen „spruch“ den ich dort erwähnt hatte natürlich nicht bösartig gemeint.
wenn der Apotheker keine Aufnahmen (Tonband etc.) gemacht hat und Sie ihm die Weitergabe nicht untersagt haben, dann darf er Ihre Aussagen weiterleiten. Es gibt keine gestzliche Vorschrift, die dem Apotheker das verbietet. Ob es unanständig ist, steht auf einem anderen Baltt Papier. Ob die Weitergabe der Beschwerde erforderlich war, kann ich nicht beurteilen, da das aus Ihrer Schilderung nicht hervorgeht. Da „Spruch“ nicht böse gemeint war, warum haben Sie dann einen solchen zweideutigen Spruch von sich gegeben?
also erst einmal ist das gesprochene Wort, welches dann widerum vom höhrenden (Empfänger) an Dritte weitergegeben wird nicht viel Wert beizumessen. Wenn man allerdings seinen Arbeitgeber damit „anschschwärzt“ sieht das ganze schon ein bisschen anders aus. Prinzipiell ist das zwar nichts anderes, jedoch wenn der Arbeitgeber dies auf die Goldwage legen sollte kann es ein Vertrauensbruch im Beschäftigungsverhältnis darstellen. Das hat zwar wahrscheinlich keine ernsteren konsequenzen, jedoch ein Vertrauensbruch zwischen AG und AN ist definitiv gegeben.
Darf der Apotheker mein gesprochenens wort , wörtlich :einfach
so an diese dritte Firma weitergeben ?
Das kann man auf Basis dieser Informationen nicht beurteilen.
Es gibt jedenfalls keine Bestimmung, die grundsätzlich und immer die wörtliche Weitergabe eines Gespräches untersagt.
Ob der Apotheker in diesem Fall die Info weitergeben durfte, hängt von vielen Einzelfragen ab.
Hat der Apotheker das Gespräch aufgezeichnet? Oder aus dem Gedächtnis wiedergegeben?
In welcher Eigenschaft hast Du die Äußerung abgegeben? (Als Privatperson oder als Mitarbeiter Deines Arbeitgebers)
Welche Vertragsverhältnisse existieren zwischen Deinem Arbeitgeber und der Apotheke, der Apotheke und der dritten Firma, Deinem Arbeitgeber und der dritten Firma?
Gibt es irgendwelche Vertraulichkeitsvereinbarungen?
Worum ging es bei der Äußerung?
Betraf sie die Durchführung eines der obengenannten Verträge?
War es eine Meinung oder eine Tatsachenbehauptung?
Hatte der Apotheker ein berechtigtes Interesse, die Information weiterzugeben?
Natürlich ist es doof, Inhalte von solchen Gesprächen weiterzugeben. Datenschutzrechtlich ist dies aber noch zulässig. Die Grenze ist, wenn eine solche Weiterhabe in Beleidigungsabsicht weitergegeben wurde. Es gibt im Strafrecht die Formalbeleidigung. Das sind Aussagen, die bereits auf Grund der Form, wie diese erfolgte, eine Beleidigung darstellt.
Wenn die Firma sich beim Chef beschwert, rate ich, sich zu entschuldigen und hinzuzufügen, dass man nicht davon ausgegangen sei, dass die Äußerung weitergetragen wird.
Hallo,
da kann ich leider nicht weiter helfen. Mein Fachgebiet ist die Werbung im Allgemeinen.
Hoffe, dass sich noch jemand anderes findet, der deine
Anfrage beantworten kann.
Gruß
Ulliyo
Ich fürchte er darf.
Sehe nicht, dass ein besonders oder speziell geschützter Sachverhalt bei Deinem Gespräch mit dem Apotheker vorliegt, so dass ein kurzes wörtliches Zitat rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Lies mal http://de.wikipedia.org/wiki/Vertraulichkeit
Aufnehmen darf man nicht ohne Zustimmung und was du (ich sag mal du - hoffe geht i.O.) am Telefon gesagt hast ist hörensagen… und kann von dir, wenn es nicht bösartig od. ernst gemeint war relativiert („so hab ich das nicht gesagt oder gemeint“ … ) werden - sogar bestritten werden… Aussage gegen Aussage…
Falls es Zeugen gibt, die das Gespräch mit gehört haben ,gehe ich mal von nicht aus. Dann hast du eine Meinungsäußerung gemacht die auf Grundlage einer od. mehreren Erfahrungen basiert (solltest du eben belegen) und hast nur eine Alternative hingewiesen o.ä. naja gibt viele Ausreden wenn es nur ein Telefonat war… nix beweisbares.Heißt also nie was schriftliches wenn man nicht ganz sicher ist
Gruß Sten
Ich arbeite bei einer Medizinischen einrichtung,
als es probleme mit einem medikament gab und mich der
Apotheker anrief klärte ich mit dem dieses probleme und
äusserte mich zweideutig über die dritte firma um die es jetzt
geht.
Also geht es hier nur um Firmen und nicht um personenbezogene Daten, da diese nur in Bezug auf natürliche Personen dem Datenschutz unterliegen.
Der Apotheker gab nämlich meine zweideutige anmerkung wörtlich
an diese dritte firma weiter die sich daraufhin bei mir
beschwerte wieso ich soetwas sage.
Über Inhalte von Telefonaten, die im Auftrag der Firma geführt werden, gibt es nicht unbedingt so etwas wie Verschwiegenheit. Meist ist ja auch gewünscht, dass die Inhalte weitergegeben werden, z.B. bei Bestellungen oder Beschwerden.
Darf der Apotheker mein gesprochenens wort , wörtlich einfach
so an diese dritte Firma weitergeben ?
Wenn er es in Form eines Gedächtnisprotokolls wiedergibt wird es schwer, dagegen vorzugehen.
Anders sähe es aus, wenn Du nachweisen könntest, dass Euer Gespräch ohne Dein Wissen aufgezeichnet wurde.
Ich habe nun natürlich bedenken das diese sich an meinen Chef
wenden…
Ps. Ich habe meinen „spruch“ den ich dort erwähnt hatte
natürlich nicht bösartig gemeint.
Davon gehe ich aus, da es ansonsten auch Richtung Geschäftsschädigung gehen könnte.
Ich würde mit der Firma in Ruhe sprechen und das Thema aus der Welt schaffen.
Jeder Mensch, der Arbeitet und evtl. grade unter Stress steht, macht ab und an Fehler und am Telefon, wo man die Gestik und Mimik des Gegenüber nicht sehen kann, werden Äusserungen auch schonmal falsch verstanden.
dummerweise - ja. Das hat auch nichts mit Datenschutz zu tun. Etwas anderes wäre es, wenn Sie ihm eine vertrauliche Mitteilung machten. Aber bei gesprochenen Wörtern ist das mit der Beweislage immer schwierig …
Sehen Sie es mal von der anderen Seite:
ich kenne zwar nicht den Inhalt des Gesprächs und Ihres „Spruchs“, aber Apotheker sind Abnehmer von Lieferanten. Wenn SIe einen davon „schlecht machen“, muss er sich u.U. einen neuen suchen.
Das will er vielleicht nicht, kennt den Lieferanten gut usw.
Im Prinzip ist es das Gleiche, wie wenn Sie im Freundeskreis ähnlich „nett“ über eine Freundin bei anderen sprechen. Die wird sich bei Ihnen genau so „bedanken“.
Sie haben nun im Prinzip 2 Möglichkeiten: die Sache „aussitzen“ (dann sollten Sie aber eine gute Erklärung bieten, wenn Ihr Chef doch dahinter kommt).
Oder Ihren Chef pro-aktiv ansprechen mit dem Motto … „da könnte noch was nachkommen“ (die Erklärung brauchen Sie aber trotzdem . Sie können ja immer noch sagen, dass der Apotheker das irgendwie falsch verstanden hat.
Und wenn alle Stricke reißen, gab es halt „Stress zuhause“ und Sie müssen sich entschuldigen, kommt nicht mehr vor etc.
Und für die Zukunft: nicht sagen „die Jungs sind schlecht / böse / Pfeifen“ o.ä., sondern z.B. „das haben wir schon mehrfach gehört“ - wenn es so ist! Sie müssen halt aufpassen, denn es gibt auch noch ein Wettbewerbsrecht, das in solchen Fällen greifen kann.
War halt ein Fauxpas - und Sie haben draus gelernt.
Hier stellt sich mir erst mal die Frage, wie schafft es der Apotheker das Telefonat wortwörtlich weiterzugeben? Eine Aufzeichnung wäre unzulässig (Vgl. § 201 StGB . Aber auch, wenn er sich nur Notizen gemacht hat und diese zur Weitergabe des Gesprächsinhalts genutzt hat, könnte dies unter Datenschutzgesichtspunkten unzulässig sein.
Hallo,
sorry, das ich mich urlaubsbedingt erst jetzt melde. Die mündliche Weitergabe eines Gesprächsinhalts ist sicher nicht verboten, maximal ausgenommen, es handelt sich um personenbezogene Daten, für die der Datenschutz gilt. Doch beides (sowohl das Überlieferte, wie die Überlieferung) sind schwer beweisbar, weil a) nichts Schriftliches vorliegt und b) üblicherweise bei einem Telefonat keine Zeugen mithören.
Wäre ich die betroffene Firma, wäre ich froh, dass mich die Kritik erreicht und ich würde versuchen, den Grund dafür aus der Welt zu räumen. Vom Apotheker finde ich es nicht fair, dass er das mit Namensnennung weitergegeben hat und so würde ich mich künftig etwas vorsichtiger ausdrücken.
Bevor es zu bösen KOnsequenzen kommt, kann man aber sehr wohl gegenüber dem Chef das GEspräch zwar bestätigen, den Inhalt aber abschwächen - wie gesagt, der Apotheker hat keinen Zeugen. Auch wenn er es 1:1 wiedergegeben hat, bleibt der „Stille-Post-Effekt“ an ihm haften.