Darf man ein Video einer Open Stage auf Youtube hochladen?

Im Rahmen eines festivals wird jährlich eine OpenStage veranstaltet (OpenStage: Eigentlich jeder kann sich melden und dann dort einen Auftritt auf der Bühne machen). Wird diese Show jetzt vom Veranstalter gefilmt, kann er dann das Video z.B bei Youtube hochladen oder können die Teilnehmer sich dagegen wehren bzw. irgendwelche Rechstansprüche geltend machen?
Vielen Dank

Der kluge Veranstalter wird sowas in seinen AGB regeln auf die er sich danach berufen kann. So machen das Konzertveranstalter wie z.B dieser hier http://www.berliner-konzerte.de/agb.301794.html

„Der Kunde ist damit einverstanden, daß der Veranstalter jederzeit Bild- und Tonaufnahmen machen kann und genehmigt mit dem Kauf der Eintrittskarte die Verbreitung der Bildaufnahmen über TV-Sender, das Internet oder andere Kommunikationswege.“

Die Frage ist aber auch: Wenn nun keine Bedingungen genannt werden, gilt dann automatisch §22 KUG?

Die Frage ist aber auch: Wenn nun keine Bedingungen genannt
werden, gilt dann automatisch §22 KUG?

… möglicherweise gilt aber auch §23 KUG:
http://dejure.org/gesetze/KunstUrhG/23.html

Gruß,
Max

Bei §23 sehe ich aber nicht wie der auf jemanden auf einer open stage passen soll. Denn es ist ja keine „Versammlung, Aufzug und ähnlichen Vorgängen“ an denen „teilgenommen“ wird. Das ist doch eher der Fall wenn ich mich nach einer Demo in der Zeitung sehe wie ich ein Schild hochhalte.

Gruss
K