Darf man ein Winterkomplettrad o. RDKS montieren, obwohl Fahrzeug dafür ausgelegt ist?

Ich habe eine B-Klasse Bj 2017 und wollte mir gebrauchte Winterkompletträder kaufen. Diese würden zwar passen, haben allerdings keine Sensoren für die Reifendruckluftkontrolle . Darf ich die montieren? Benötige sie nur für 5 Tage Österreich an Weihnachten. Das einzige Problem dürfte sein, dass das Cockpit eine Störung bringen wird welche nicht zu quittieren geht. Wie seht ihr das, freue mich auf Beiträge.

Hi. Nein, darfst du nicht. Die Störung, die nicht gelöscht werden kann, ist da wirklich nur das kleinste Problem. Wenn du einen Unfall hast, der auf falschen Reifendruck zurückzuführen ist, wird deine VK nicht bezahlen, bzw. dich in Haftung nehmen. Da spielen auch die „nur“ 5 Tage absolut keine Rolle.

Solange nichts passiert, bleibt es wohl nur bei der lästigen Fehlermeldung.

Wenn allerdings etwas passiert, kann es teuer werden, denn damit ist die Betriebserlaubnis erloschen. Die Versicherung nimmt dich in Regress

Nein, damit erlischt die ABE nicht. Die so nicht funktionsfähige Reifendruckkontrollanlage würde nur einen gravierenden Mangel bei der HU darstellen. Aber wenn man nicht mit den Winterreifen zur HU fährt, …

Wie haben wir dieses Risiko nur früher im Griff gehabt, als die Dinger noch nicht verpflichtend waren???

Stimmt natürlich alles, was du zum Thema Mitverschulden bei einem Unfall schreibst. Allerdings kann man auch ohne eine solche Anlage problemlos auf einen korrekten Reifendruck achten. Und so lange der stimmt, handelt man sich auch keine Mitschuld hierüber ein, vollkommen egal ob eine Reifendruckkontrollanlage funktionsfähig ist, oder nicht. Die nicht funktionsfähige Anlage führt auch nicht zum Erlöschen der ABE, sondern ist nur ein gravierender Mangel bei der HU. Aber wenn man geplant mit Winterreifen ohne Sensoren fährt, muss man mit denen ja auch nicht unbedingt beim TÜV vorfahren.

durfte halt nicht jeder Depp Auto fahren. Und schon gar nicht so viel. Und schon gleich zweimal nicht so schnell.

Und natürlich gab es damals auch gelegentlich Reifenplatzer wegen zu geringen Reifendrucks. Weil auch damals schon Leute unterwegs waren, die nur als Passagier ins Auto gehörten.

Und mit diesem Wissen, (welches der Frager jetzt hat) montiert man solche Reifen eben nicht.

Warum? Solange man mit solchen Reifen nicht zur HU vorfährt, passiert gar nichts. Man muss halt nur selbst auf seinen Reifendruck achten, so wie man dass bei Fahrzeugen, die vor dem 31.10.2012 die Typengenehmigung erhalten und vor dem 1.11.2014 erstmals zugelassen worden sind auch immer schon gemacht hat und auch heute noch macht, wenn man ein entsprechend altes Fahrzeug fährt. So uralte Menschen wie ich, die ihren Führerschein im letzten Jahrtausend gemacht haben, haben unter solchen Bedingungen hunderttausende von Kilometern unfallfrei und ohne Reifenprobleme hinter sich gebracht, auch ohne dass sie bei jedem Start des Wagens ihren Reifendruck geprüft hätten. Und wenn man nicht zu der Gruppe derjenigen gehören würde, die alle drei Jahre einen neuen Dienstwagen vor die Tür gestellt bekommen/sich regelmäßig Neuwagen leisten kann, dann hätte man ggf. selbst so ein Fahrzeug noch im Einsatz (der Wagen meiner Frau stammt noch aus der Zeit, hat aber damals schon eine entsprechende Anlage an Bord gehabt).

Also lassen wir die Kirche mal schön im Dorf. Die Dinger sind sicher sinnvoll, und es ist schön, dass die heute zu jedem Neuwagen dazu gehören. Aber wenn man ohne fährt (und das tun all jene, deren Fahrzeuge gerade mal älter als sechs Jahre sind ohnehin ohne Nachrüstungspflicht), bedeutet das noch lange nicht, dass ein Auto deshalb im selben Moment zum lebensgefährlichen Objekt würde. Da gibt es ganz andere Dinge.

Bei „früher“ reden wir von gerade mal sechs Jahren. Und jeder der heute noch ein so altes Auto fährt, bei dem der Hersteller so ein System nicht schon damals ohne entsprechende Verpflichtung eingebaut hat, fährt auf Dauer ohne Nachrüstungspflicht ganz legal ohne so ein System, und erleidet trotzdem nicht alle paar Tage einen schweren Unfall aufgrund zu geringen Luftdrucks, wenn er auch nur gelegentlich mal an der Tanke den Luftdruck misst.

Ich frage mich hier langsam wirklich, ob ich der einzige (nein, in meinem Familien- und Bekanntenkreis ist mir auch kein einziger Fall bekannt) bin, der seit den 80ern des letzten Jahrhunderts ohne eine einzige Reifenpanne/Unfall aufgrund zu geringen Luftdrucks jährlich gerne mal > 50.000 km abgespult hat?

Ich halte diese Systeme schon für einen Sicherheitsgewinn. Aber man kann eine vergleichbare Sicherheit durchaus auch anders, ganz klassisch, erreichen. Wir reden hier nicht vom Verzicht auf Sicherheitsgurt o.ä. Dingen deren Sicherheitsgewinn man nicht so leicht ersetzen könnte.

Äh - nö. Ich rede von viel früher. Vor 6 Jahren hat der Gesetzgeber nur endlich drauf reagiert.

Wobei er natürlich nicht wirklich auf die Deppen reagiert hat, sondern die Deppen (jetzt sind die anderen gemeint) haben auf die Industrie reagiert. Alles, was Autos teurer macht, erhöht den Gewinn.

Ach, das ist alles sooo o.T. hier, ich halte jetzt die Klappe.

Laut dem Gesetz sind die RDKS Pflicht und führen bei Unfall zu großen Problemen. Die Versicherung wird sich weigern den Schaden zu bezahlen.

Hast du mal auf das Datum der Diskussion geschaut? Nur weil dir dieser alte Kram vorgeschlagen wird, heißt das nicht, dass die Diskussion noch läuft.