Guten Tag,angenommenman bekommt eine blender-herrenarmbanduhr chronograph geschenkt mit dem wissen, dass es sich um einen blender handelt, darf man den weiter verkaufen
Gehe ich recht in der Annahme, dass du mit „Blender“ eine gefälschte Markenuhr meinst?
Nein, Produktfälschungen darf man nicht weiterverkaufen, da hier das Markenrecht gilt und dies verbietet. Übrigens auch dann nicht, wenn man explizit erwähnt, dass es kein Original ist. Besitzen darf man sie aber, da das Markenrecht nur im geschäftlichen Verkehr gilt.