Ich hatte eine Diskussion mit meinem schwager, aber mir fällt schwer ihm zu glauben. Er meint, dass der Anbieter im folgenden Fall richtig gehandelt hat.
Angenommen, dass der Anbieter (Diestleister) Software zum Mieten im Internet anbietet. Es wird mit dem Kunde vereinbart z.B. im AGB, dass der Kunde übernimmt die Installation des Programms nach dem Download. Sofort danach, soll dieses nur durch den Anbieter 30 Tage lang freigeschaltet werden, d.h. der Kunde muss nach Beendigung der Installation sofort benachrichtigen, damit der Anbieter die Aktivierung vornimmt.
Der Kunde meldet sich 5 Tage später nach Erhalt des Produkts, für die Aktivierung. Der Anbieter aktiviert aber von Tag 1 bzw. Tag des Downloaden (Tag wo er die Software fürs Downloaden für den Kunde freigestellt hat) bis Tag 30, und erstellt die Rechnung für 30 Tage, obwohl der Kunde das Programm tatsächlich nur 25 Tage nutzt.
1-Hat der Anbieter richtig gehandelt ?
2- Hätte er auch eine Rechnung erstellen dürfen wenn der Kunde sich nach einem Monat gar nicht gemeldet hätte d.h. ohne, dass er (Anbieter) die Software aktivieren müsste?