Darf man eine Rechnung ohne vollständige Dienstleistung erstellen?

Ich hatte eine Diskussion mit meinem schwager, aber mir fällt schwer ihm zu glauben. Er meint, dass der Anbieter im folgenden Fall richtig gehandelt hat.

Angenommen, dass der Anbieter (Diestleister) Software zum Mieten im Internet anbietet. Es wird mit dem Kunde vereinbart z.B. im AGB, dass der Kunde übernimmt die Installation des Programms nach dem Download. Sofort danach, soll dieses nur durch den Anbieter 30 Tage lang freigeschaltet werden, d.h. der Kunde muss nach Beendigung der Installation sofort benachrichtigen, damit der Anbieter die Aktivierung vornimmt.

Der Kunde meldet sich 5 Tage später nach Erhalt des Produkts, für die Aktivierung. Der Anbieter aktiviert aber von Tag 1 bzw. Tag des Downloaden (Tag wo er die Software fürs Downloaden für den Kunde freigestellt hat) bis Tag 30, und erstellt die Rechnung für 30 Tage, obwohl der Kunde das Programm tatsächlich nur 25 Tage nutzt.

1-Hat der Anbieter richtig gehandelt ?
2- Hätte er auch eine Rechnung erstellen dürfen wenn der Kunde sich nach einem Monat gar nicht gemeldet hätte d.h. ohne, dass er (Anbieter) die Software aktivieren müsste?

Ohne den genauen Wortlaut der ganzen Vereinbarung zu kennen, kann man dazu keine Aussagen machen.

Eine andere Frage ist noch, was die Aktivierung bewirkt?
Bringt die Software ohne Aktivierung nur einen Hinweis und ist voll nutzbar oder kommt ohne Aktivierung nur der Hinweis und man kann damit sonst gar nichts machen?

MfG Peter(TOO)

Hallo,
Nach der Installation kommt einen Hinweis , dass das Programm bereits ist und nur noch auf Aktivierung bzw. Konfiguration wartet. Der Kunde wurde im Voraus darüber schriftlich informiert. Ohne Aktivierung kann man nicht anfangen und sieht nicht anders als die Meldung.

Die Aktivierung bewirkt, dass dem Kunde ein Konto und Zugansdaten am Programm erstellt und weitergegeben werden können, und das Programm wird dann Funktionsfähig

Laut meinem schwager, der Anbieter hat sich an der Vereinbarung gehalten, da er jederzeit seine Bereitstellung zur Verfügung gestellt hat, und kann nicht dafür, wenn der Kunde sich nicht wie vereinbart, früh genug oder gar nicht meldet. So gleich als wenn der Installateur wie vereinbart kommt und muss auf Sie 2 Stunden lang warten weil Sie was besseres zu tun haben. Da darf er auch richtig eine Rechnung erstellen auch wenn er nur warten müsste.
Bin zwar kein Expert aber irgendwie klingt es logisch

Und?.. Sind die angegebenen Informationen immer noch nicht ausreichend? Was brauchen Sie noch…

Wo ist denn der Wortlaut des Vertrags, nach dem gefragt wurde?

Wenn das Programm erst nach einer Aktivierung benutzbar ist, darf eigentlich erst ab dem Zeitpunkt berechnet werden, ab welchem das Programm aktiviert wurde. Vorher wurde die Dienstleistung gar nicht erbracht.

Mit dem Argument der Bereitstellung der Aktivierung seitens des Anbieters, könnte dieser auch ein ganzes Jahr rückwirken berechnen, wenn damals die Aktivierung schon angeboten wurde.

Allerdings kann in den Vereinbarungen auch stehen, das nur ganze Monate abgerechnet werden!
Deshalb kann man nur halbwegs verbindlich Antworten, wenn der ganze Vertragstext bekannt ist!

Das ist wie bei den DSL Verträgen, da steht z.B. „… bis zu 16’000 …“
Diese zwei Wörter verhindern eine Klage, wenn technisch nur 4’000 möglich sind!
Heute sind 16’000 nun mal das Minimum, was als Vertrag erhältlich ist.
Anders sieht es aus, wenn bis zu 24’000 im Vertrag steht und nur 14’000 Nutzbar sind. Da kann man verlangen, dass in einen Vertrag mit 16’000 umgewandelt wird.

MfG Peter(TOO)

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Ich frage meinen schwager ob sein Kumpel uns den Vertragstext zusenden kann, weil er ärgert sich dafür, will aber die Sache nicht verschlimmern und bezahlt lieber die Rechnung .
Nur sofern ich weiß, er hatte die Wahl zwischen zwei Optionen:
1- Installationsgebühr zahlen und alles läuft durch den Anbieter (Installation, Setup etc). Hier erhält er einfach die Zugangsdaten und kann los legen
2- Installation selbst übernehmen, mit der Bitte sofort danach benachrichtigen damit die Einrichtung und Freischaltung des Accounts ohne Verzögerung erfolgt… (Vertrag kommt mit dem Erhalt des Produkts zustande oder mit der Einrichtung und Freischaltung des Accounts )
Er wählte die zweite Option aus.
Der Anbieter hat ausdrücklich ausgewiesen dass wenn er sich gar nicht danach meldet oder zu spät meldet, wird trotzdem das von ihm gesammte gebuchte Monat auf Rechnung kommen. Hier liegt die Verantwortung beim Kunde denkt der Kumpel.
Gerade deshalb will er die Rechnung begleichen weil er sich unsicher fühlt, weil er dazu gestimmt hat.

Bilden wir doch mal die Analogie zum klassischen Softwarekauf im Laden oder Versandhandel mit Datenträger:

Du gehst in den Laden, nimmst das Paket aus dem Regal, gehst zur Kasse, und bezahlst. Alternativ legst Du das im Online-Katalog gefundene Produkt in den Warenkorb, machst den Checkout, bezahlst, und zwei Tage später ist das Paket da.

In beiden Fällen kannst Du die Software sofort installieren und aktivieren (wird ja oft genug von Software gefordert), und los legen, oder das Paket erst einmal für Monate ins Regal stellen. Gezahlt hast Du dann aber auch schon beim Erwerb, und nicht bei der Aktivierung.

Jetzt könnte man natürlich mal versuchen, die Sache rein AGB-Rechtlich dahin gehend anzugehen, inwieweit eine solche Klausel ggf. „überraschend“ sein könnte. Dazu müsste man dann mal in die Kommentierung schauen, ob solche Fälle schon mal gerichtlich geklärt wurden/mal in der Breite des Angebots nachforschen, ob solche Modelle üblich sind, oder nicht.

Der Fall fällt mir echt schwer zu sein.
Sie erweben die Software und erhalten sie. Die Aktivierung steht Ihnen auch zur Verfügung (in diesem Fall der Anbieter) , d.h. für mich alle Dienste, die Sie verlangt haben stehen Ihnen zur Verfügung seitens des Anbieters genau wie verienbart .
Was kann der Anbieter dazu, wenn Sie diese für einen Monat gebucht haben, aber nicht nutzen wollen? Soll er nicht seine Vergütung erhalten, da er alles getan hat was von ihm verlangt wurde?

Aber "Softwarekauf " ist Kaufvertrag und könnte anders aussehen als „Mietvertrag“, und auch Dienstleistung mag anders als einen Kauf der Ware sein.
Allerdings sehe ich hier das der Anbieter seinen Dienst getan hat - d.h. Download freigegeben, Der Kunde lädt die Software herunter, und Aktivierung wird ihm zur Verfügung gestellt, d.h. „hier bitte sofort nach Installation der Ware nehmen“. Aber der Kunde ignoriert das Ganze bewusst nachdem er den Vertrag geschlossen hat.

Was passiert rechtlich gesehen, wenn man ein Gerät erhält und einen Installateur (Firma) bestellt, um das Gerät zu aktivieren. Annehmen die Aktivierung soll halbe Stunde dauern. Der Kunde hat zugestimmt er wird die 30 Minuten zahlen.

Die Firma kommt wie vereinbart und klingelt, aber der Kunde geht lieber während dieser Zeit einkaufen. Nach einer Stunde fährt der Dienstleiter zurück und schickt am nächsten Tag eine Rechnung. Handelt er richtig oder soll er sich seitens des Gesetztes verarschen lassen, da die verloren 30 Minuten immer noch als Arbeitzeit für ihn zählen, die verloren gegangen sind.
Reicht es wenn der Kunde sagt „das Programm wurde nicht aktiviert, also kein Geld“ ?

Habe nach einigen Recherchen festellen müssen, dass Sie völlig recht haben. Sorry für den ganzen Mist meinerseits, ich muss noch viel lernen… und hoffe Sie werden mir allzu sehr nicht verübeln…
Auch ohne den Vertrag selbst gesehen zu haben sollten keine endgültigen Schlussfolgerungen darüber gezogen werden - da hatten Sie auch wieder recht und ich enttäusche ungerne Menschen wie Sie.

Folgendes habe ich gefunden:

Bei der (…) Mietlizenzvergabe beginnt die Vertragslaufzeit erst mit dem Tag, an
dem der Kunde Zugriff auf den Mietshop hat, d.h. zum Zeitpunkt der Übersendung der
Zugangsdaten durch den Anbieter.

Sorry… Bye!