Darf man eine Steuerrückzahlung behalten, wenn man in der Insolvenz ist?

Ja. (Fülltext: ein einfaches „Ja.“ genügt hätte)

Wie oben beschrieben, bekomme ich evt. eine Steuerrückzahlung fürs letzte Jahr von ca. 500€ und bin nun seit einem Monat in der Insolvenz. Wird mir das Geld dann weg genommen?

das Scheissforum möchte halt, dass du dein einfaches Ja auch noch etwas begründest …

Gruss
HH

Wird alles weg genommen? Oder nur das, was über dem pfändbaren Betrag liegt von der Steuerrückzahlung?

Alles.

Habe hierzu folgendes im Internet gefunden:

Auch im Insolvenzverfahren genießen Sie Pfändungsschutz. Nur die Einkünfte oberhalb des pfändungsgeschützen Betrags treten Sie als Schuldner mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens an den Insolvenzverwalter ab, vgl. § 287 Abs.2 InsO. Auch Steuererstattungen werden nur dann von dem Insolvenzverwalter an die Gläubiger verteilt, wenn sie oberhalb des pfändungsfreien Betrages liegen

Schön.

bleibt