Hallo, ich bin bei meiner Freundin eingezogen.
Wir hätten einen tollen Ausblick, wäre da nicht unsere Doppelgarage im Weg.
Nun meine eigentliche Frage:
Darf man auf einer Garage eine Terasse mit Sichtschutz bauen?
Bis zur Nachbarsgrenze sind es ca. 2m.
Das Nachbarhaus ist ein dreistöckiges 6-Familienhaus und ist ca. 8m von der Garage entfernt. Die Garagen des Nachbarn(die Vermieterin ist ein Biest) sind 0,3m von unserem Grundstück entfernt.
Vielen Dank für eure Antworten und Tips
Hallo,
schwierig!
Grundsätzlich darf eine Garage als Gebäude untergeordneter Art (oder so ähnlich) ja sogar an die Grenze gebaut werden, weil es nicht Wohnzwecken dient. Wird das Garagendach allerdings als Terrasse genutzt, dient diese (also die Terrasse) im weitesten Sinn als Wohnzwecke und unterliegt m.W. den Bebauungsvorschriften. Da kommt es aber auf jede Kleinigkeit drauf an. Ein Gespräch mit dem örtlichen Bauamt (Termin vereinbaren, grobe Skizzen als Pläne mitbringen) bringt meistens Klarheit. Und selbst wenn ein Bauantrag eingereicht werden müsste, ist das kein Beinbruch, so schwierig ist das gar nicht. Viele Bauämter verzichten bei so kleinen Sachen auf viel Formular. Ich würde fragen gehen.
Gutes Gelingen
Barbara
Hallo!
Grundsetzlich ja.
Wenn mann die gesetzlichen voraussetzungen ausführt.
Die statik vom dach der Garage ausreichend stabil ist.
Wegen Hohe des sichtschutz und abstand zu nachbar grundstück ,am besten den zustendigen Bauamt fragen
MFG Stefan
Die Bauvorschriften weichen oft in den Bundesländern ab. Um auf der sicheren Seite zu sein einfach mal beim zuständigen Bauamt nach fragen! Rathaus Gemeindeamt
Hallo,
nach meiner Kenntnis sind Garagenbebauungen bis zur Grenze erlaubt.Eine Nutzung auf der Garage sollte kien Problem sein. Vorrausgesetzt, die Tragfähigkeit des Garagendaches lässt das zu und du handelst dir keine undichten Stellen ein, auch langfristg nicht. Gehe davon aus, dass das deine Garage ist.Sonst mit Vermieter (schriftlch) abstimmen
Die Sicherheitsbestimmungen sind einzuhalten (Galänderhöhe, Treppe etc.)
Empfehle einen Besuch auf dem örtlichen Bauamt. Die sagen verbindlich, was geht und was nicht und was einen Bauantrag(oder billiger, Bauvorantrag)braucht.
Noch eine Empfehlung: Lade Deine Nachbarin, das Biest(!), zum Kaffee ein, du bist hinterher und in Zukunft viele Probleme los.
Gruß
HHK
hallo,
das ist eine schwierige frage, da es regional unterschiedliche bau/bebauungsrichtlinien gibt…
prinzipiell spricht, wenn eine ausreichende statik vorhanden ist, nichts dagegen.
um auf der sicheren seite zu sein, würde ich im örtlichen bauamt mal nachfragen
mfg
hp
Hallo Thomas,
soweit mir bekannt, darf an einer Grundstücks-grenze keine Fenster eingebaut werden. Dies gilt bis 3 m von der Grenze. Eine Terrasse auf einer Grenze würde auch diese Recht verletzten. Ich würde mal beim Bauamt nachfragen, evtl. durch einen Blickdichten Zaun zum Nachbarn, doch noch eine Erlaubnis für die Terrasse zu bekommen. Wenn die Doppelgarage 2 m von der Grenze steht, so darf ohne Zustimmung vom Nachbarn ab 3 m eine Nutzung der Garage als Terrasse ohne Probleme Möglich sein.
Gruß
Feuerteufel
Hallo Thomas,
für die Frage bin ich wohl nicht die richtige Ansprechpartnerin. Ich kann Dir darauf keine verlässliche Antwort geben. Ich wünsche Dir, dass Du jemanden mit dem Wissen darüber findest!
Hallo, ich bin bei meiner Freundin eingezogen.
Wir hätten einen tollen Ausblick, wäre da nicht unsere
Doppelgarage im Weg.
Nun meine eigentliche Frage:
Darf man auf einer Garage eine Terasse mit Sichtschutz bauen?
Bis zur Nachbarsgrenze sind es ca. 2m.
Vielen Dank für eure Antworten und Tips
ich denke du kannst bis zur Traufhöhe die im B-Plan festgelegt ist ein Sichtschutz bauen, ob die Garage für eine Terrasse geeignet ist wird die statik ergeben evtl. ist die Statik zu verbessern zeigs der guten…
jh
Hallo,
ich schließe mich den bereits vorhandenen 7 Antworten an.
Hallo,
die Frage ist leicht zu beantworten, gehe zum örtlichen Bauamt, dort erhältst du eine rechtsverbindliche Auskunft. Auf jeden Fall den Bauplan mitnehmen, damit dann vor Ort entschieden werden kann.Wenn ja, werden es dann auch zur Nutzung Auflagen geben, Geländer etc.
LG Armin
Da kann ich leider nicht weiterhelfen