Darf man eine Waschmaschine besitzen?

Hallo Leute,

man nehme folgende Situation an. Es wohnen 5 Mann in einer WG in einem Haus mit mehreren WG’s. Im Keller gibt es eine Waschmaschine und eine Trockner, der gegen Bezahlunge genutzt werden kann. Diese beiden Maschinen sind aber öfter kaputt als betriebsfähig und der zuständige Hausmeistr schaffte es zwei Mal im Jahr vorbei zu kommen, um Wertmarken zu verkaufen.
Ist es mir dann gestattet eine eigene Waschmaschine in einer der WG’s aufzustellen und dies zu nutzen, oder kann der Vermieter mir dies verbieten???
Zur Vollständigkeit. Vor geraumer Zeit lief aus der eigenen Waschmaschine Wasser aus. Dies wurde sofort beseitigt. Drei Monate später trat im Untergeschoß ein Wasserschaden auf, welchen der Vermieter auf das bisschen Wasser aus der Maschine zurückführt (totaler Quatsch). Hat er darauf hin das Recht die Nutzung zu verbieten?

Danke für die Auflösung dieser Frage!

Hallo!

Das Aufstellen einer Waschmaschine gehört sicher zum vertragsgemäßten Gebrauch der Mietsache. Wenn im Mitevertrag nicht anders vereinbart, kann der Vermieter meiner Ansicht nach das Aufstellen nicht verbieten. Und selbst wenn es im Mietvertrag so vereinbart sein sollte, kann man sich mit guten Gründen auf den Standpunkt stellen, dass diese Vereinbarung unwirksam ist.
Ein einseitig ausgesprochenes Verbot ist meiner Ansicht nach in jedem Falle unwirksam, weil, wie gesagt, auch die vertragsgemäße Nutzung auch das Aufstellen einer Waschmaschine umfasst.

Gruß,

Florian.

Vielen Dank für die schnelle Antwort.