Darf man einem Gefängnisinsassen das Essen verweigern?

Die Frage ist so gemeint: Jemand sitzt im Gefängnis und verweigert eine ärztliche Behandlung oder Untersuchung. Möglicherweise wird hierdurch auch der Verlauf eines Gerichtsprozesses gestört. Darf der das? Kann man ihn deswegen aus dem Gefängnis werfen oder dort die Nahrung verweigern?

Man darf Menschen im Gefängnis nie die Nahrung verweigern. Allerdings hat man wohl keinen Anspruch auf ganz bestimmte Lebensmittel.

Das verstehe ich nicht. Man wird doch niemanden zur Strafe freilassen.

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Klar doch, machen daher doch alle Inhaftierten so. Einfach ein wenig rumzicken, und schon werden sie wieder rausgeschmissen und landen in Freiheit. Sorry, aber was geht in deinem Kopf vor?

Nein, wenn es nicht aus zwingenden medizinischen Gründen kurzfristig erforderlich sein sollte. Z.B. bei Verdacht auf eine Apendizitis, deren Abklärung der Inhaftierte verweigert, und bei der die weitere Nahrungsaufnahme eine schwerwiegende Gefahr für die Gesundheit bei einem Blinddarmdurchbruch darstellen würde (wobei man zu solchen Maßnahmen nicht gezwungen ist, wenn der Inhaftierte sich noch aus freiem Willen für eine Nahrungsaufnahme trotz entsprechender Warnungen entscheiden sollte).

Das Mittel der Wahl lautet Anwendung unmittelbaren Zwangs nach §§ 94, 101 StVollzG. D.h. eine bei Lebesgefahr oder schwerwiegender Gefahr für die Gesundheit des Inhaftierten erforderliche Untersuchung und Behandlung wird notfalls unter Brechung des Widerstands mit körperlicher Gewalt und geeigneter Hilfsmittel wie Fesseln durchgesetzt.

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Hallo,
ich glaube, ich sollte an dieser Stelle einmal für Aufklärung sorgen: Wenn einem Gefängnisinsassen das Essen nicht verweigert werden darf, und er auch nicht aus seiner „Wohnung“ geschmissen werden darf, warum soll das laut Deutschlands größter Partei mit Bürgergeldempfängern passieren dürfen?

Ein Gefangener freut sich, wenn er aus dem Gefängnis rauskommt. Dein Text macht keinen Sinn.

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Was soll so ein Mist? Hier machen sich andere Leute die Mühe eine Frage zu beantworten, und Du willst hier nur Stimmung machen. Such Dir einen anderen Spielplatz!

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Hallo,

zwischen einem Straf- oder Untersuchungsgefangenem einerseits und einem Bezieher von Sozialleistungen bestehen derart viele rechtliche Unterschiede, daß ein Vergleich

völlig unzulässig ist.

&tschüß
Wolfgang

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Allein schon der Vergleich an sich ist hanebüchen.

da die Eingangsfrage beantwortet wurde und ich befürchte, dass der Hintergrund der Frage zu ausufernden Diskussionen führen kann, schließe ich hier.

MOD Pierre

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