Darf man einen doppelwandigen Edelstahlschornstein am Dachdurchchgang mit Silikon abdichten?

Ich habe einen Pelletofen über einen gedämmten doppelwandigen Schornstein angeschlossen. Der Schornstein wurde durch das Dach geführt welches mit Metalltrapezplatten gedeckt ist. Um den Aufwand gering zu halten (und die Kosten), habe ich mir im Internet einen sogenannten Flasher bestellt. Das ist eine Silikonmanschette zum abdichten von Dachdurchbrüchen. Dieser ist bis 270 Grad Hitzebeständig. Mein Pelletofen hat am Ausgang max. 170Grad. Nun sagt mir leider mein Schornsteinfeger, dass er dies nicht genehmigen könne. Wirkliche Gründe nannte er nicht, Es wäre nicht zugelassen, meinte er. Der Holzbalken der 15cm unter dem Dach ist, an dem der Schornstein befestigt ist hat dafür sicher auch keine Zulassung aber das wäre kein Problem. Ich habe den Eindruck, dass er sauer war, dass ich den Schornstein nicht bei Ihm kaufte.

Er muss FAKTEN nennen.

ICH würde die Manschette einbauen, dann soll er doch mal Vorschriften zitieren.

auch ohne Grüße

Der Holzbalken der 15cm unter dem Dach ist, an dem
der Schornstein befestigt ist hat dafür sicher auch keine
Zulassung aber das wäre kein Problem. Ich habe den Eindruck,
dass er sauer war, dass ich den Schornstein nicht bei Ihm
kaufte.

Dann würde ich mich jetzt mächtig mit dem Schornie anlegen, weil du ca. 70 Euro sparen möchtest und der Schornie wird dir dann sagen, „Lieber Kunde, das mit dem Holzbalken geht so nicht.“

Außerdem 60-70mm Abstand zu jeglichem brennbaren Material, da muß der Schornie auch nichts belegen, so eine Silikonhutze ist nicht zulässig.

Der Plem

Moin,

ICH würde die Manschette einbauen,

und dann keine Zulassung kriegen, denn

dann soll er doch mal
Vorschriften zitieren.

findet er eine (was sicher kein Problem werden wird) und dann steht der Frager da.

Sehr guter Tip, muss ich schon sagen!

Gandalf

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Moin,

darum als ERSTES : Fakten nennen. Welche Vorschrift verbietet diese Manschette??

Und dann kann ich ja neuerdings auch den Schornsteinfeger „tauschen“.

mfg tugu

Tach,

Und dann kann ich ja neuerdings auch den Schornsteinfeger
„tauschen“.

zum Reinigen. Soweit ich mich erinnern kann, ist für die Abnahme einer Anlage immer noch der Bezirksschornsteinfeger nötig. (In NEW)
Deshalb hat der Gesetzgeber in der Landesbauordnung Nordrhein Westfalen (BauO NW) unter § 43 Abs. 7 festgelegt, das für jede neue oder erneuerte Feuerungsanlage, wie z.B. die Erneuerung oder der Neueinbau einer Feuerstätte, eines Schornsteines/Abgasleitung, eine Schornsteinsanierung, eine Bescheinigung vom Bezirksschornsteinfegermeister notwendig ist.
aus: http://www.schornsteinfegermeister.de/schornsteinfeg…

Andere Landesbauordnungen mögen im Detail davon abweichen, aber nicht prinzipiell.

Gandalf

Moin, moin,

es ist ja durchaus möglich, daß irgendwelche Vorschriften dem Einbau dieser Manschette entgegenstehen.

Da bin ich auch nicht der Fachmann (habe nicht mal einen Schornstein).
Aber allein die Aussage: „So geht das nicht“, hat keine „Gesetzeskraft“. Darum schrieb ich doch als Erstes: Fakten auf den Tisch.
Ich habe fast jede Woche Probleme mit EVU’s bezüglich Anschlüssen von PV, BHKW, …,
weil die Zählermonteure (oder auch die „Bürokraten“) gar nicht auf aktuellem Stand sind. DAHER meine Empfehlung auf ein „das geht so nicht“ erst einmal eine Vorschrift graben zu lassen. (Ich habe bisher immer die Zähler bekommen) ALSO von „Amtspersonen“ nicht ins Bockshorn jagen lassen (mehr wollte ich nicht ausdrücken).

mfg tugu

Der Schornie hat recht. Du kannst Dir doch nicht einfach irgendwas basteln.

Gruß
Klaus