Darf man einen Minijob 'teilen'?

Hallo…
habe folgende Frage:
Darf jemand einen Minijob teilen? Zum Beispiel man ginge 4 mal pro Monat arbeiten, bekommt hierfür auch Minijoblohn und ließe aber 2 mal jemand anderen arbeiten?
Danke für viele Antworten

Hallo

Die Frage ist etwas verworren…

Also: man darf beliebig viele Minijobs haben, wie man wil, solange der zusammenaddierte Gesamtlohn 400 Euro nicht übersteigt.

Man darf natürlich niemanden an seiner Statt arbeiten und das Geld dann auf sich buchen lassen.

Gruß,
LeoLo

Hi,

interessante Szenario. Zwar bin ich nicht unbedingt kompetent, aber dennoch erlaube ich mir folgende Anmerkungen/spontane Bedenken:

  1. gibt es da zwar die sog. Erfüllungsgehilfen:
    http://www.juraforum.de/lexikon/Erf%C3%BCllungsgehilfe

  2. Aus dem Bauch heraus und nach „logischem Menschenverstand“ würde ich aber meinen, dass da bezüglich des Arbeitsrechts und Steuerrechts Grenzen gesetzt sind, bzw. ich Zweifel hege, dass das so einfach geht.

Wenn derjenige, der als „Ersatz“ arbeitet nicht bei der Sozialversicherung gemeldet ist, und auch bezüglich der Berufsgenossenschaft sehe ich da große Probleme, wenn etwas passiert.

  1. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein Arbeitgeber es akzeptieren muss, wenn ein anderer als der, den er eingestellt hat die Arbeit verrichtet. Auch als AG hat man Rechte!
    Es scheint nicht logisch, dass ich als AN einfach einen Kumpel für mich zur Arbeit schicken kann.

Gruß und gespannt auf die Meinunbg unserer Experten

Hallo,

ließe aber 2 mal jemand anderen arbeiten?

Nö. Siehe http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__613.html

MfG

… wenn man sich auskennt *

Hallo,

vor allem da ja der Geringfügig Beschäftigte bei der Knappschaft gemeldet ist (gehe ich mal davon aus, dass es mit rechten Dingen zu geht) und jemand der dann die Arbeit für ihn macht nicht. Folglich wäre der dann ja „Schwarz Beschäftigt“. Im Falle einer Kontrolle wäre es ja eine prima Ausrede zu behaupten man mache nur die Arbeit eines anderen, und der wäre ja gemeldet.

Was noch zu bedenken wäre ist die fehlende Versicherung falls etwas bei der Arbeit passiert.

Also, Arbeit selber machen. Oder, wenn man weniger arbeiten möchte, dann bitte den Arbeitgeber offiziell bitten ob er nicht einen weiteren Jobber einstellt und den Mini-Job aufteilt.

Grüße

Hallo,

Wenn derjenige, der als „Ersatz“ arbeitet nicht bei der
Sozialversicherung gemeldet ist, und auch bezüglich der
Berufsgenossenschaft sehe ich da große Probleme, wenn etwas
passiert.

  1. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein Arbeitgeber es
    akzeptieren muss, wenn ein anderer als der, den er eingestellt
    hat die Arbeit verrichtet. Auch als AG hat man Rechte!
    Es scheint nicht logisch, dass ich als AN einfach einen Kumpel
    für mich zur Arbeit schicken kann.

Klingt logisch.

Nur sieht die Praxis bei vielen Minijobverträgen für Zeitschriftenausträger (typischer Schülerjob) anders aus.
Dort wird der AN vertraglich verpflichtet bei Krankheit und Urlaub selbst für eine Vertretung zu sorgen.

Wenn ich das richtig verstehe, ist dieser Passus aber rechtswidrig?

Grüße von
Tinchen

Hallo Tinchen,

sowas stand früher auch in meinem Vertrag, ich habe Zeitungen ausgetragen. Allerdings habe ich damals eine Liste mit Personen bekommen, die beim Verlag angemeldet waren, und somit zur Verfügung standen. Diese musste ich erst mal abklappern.

Erst wenn sich da niemand fand (bei mir wars einmal nach Unfall, da ich 4 Wochen krank war) konnte ich jemand anderen nehmen (damals mein Bruder) der wurde aber in der Zeit dann ganz normal angemeldet.

Aber interessant wäre es schon. Vor allem wer haftet, wenn der „Aushilfs“-Austräger während seiner Arbeit verunglückt oder mit seinem Zeitungswagen ein Auto beschädigt. Und wer garantiert, dass der „Aushilfs“-Austräger auch tatsächlich sein Geld bekommt.

Mal sehen ob hier jemand mehr weiss.

Ute

Hallo

Wenn ich das richtig verstehe, ist dieser Passus aber
rechtswidrig?

Zumindest muß man sich rechtlich nicht daran halten.

Gruß,
LeoLo