Darf man einen Schnupperlehrling berechnen?

Hallo,
vor kurzem hab ich an einem Einfamilienwohnhaus einen kleinen Holraum (Lager über einem Kelleraussenabgang ca. 3m lang, 1,2m hoch und 1,5m breit) dämmen lassen. Hierzu wurde mir vom ausführenden Betrieb jeweils ein Geselle und ein Schnupperlehrling zu jeweils 2 Stunden verrechnet. der Geselle mit 48€ und der Schnupperlehrling mit immerhin 18€.
Meine Frage nun:
Darf man einen Schnupperlehrling der dem Arbeitgeber keinerlei Kosten verursacht überhaupt in Rechnung stellen?

Hallo…
Mein Gerechtigkeitssinn sagt nein…
Zumindest nicht mit 18.- Euro.
Ich würde diesen Posten auf der Rechnung einfach streichen - den Rest, der ja auch mit 48.- Euro „Geselle“ bereits extrem hoch ist, bezahlen.
Dann würde ich den Betrieb anschreiben, dass ich denke, dass es genug ist.

…und mal schauen was passiert…

Viel Glück - Helena

Danke für die schnelle Antwort