Darf man einen Van Parken der auf den Gehweg ragt?

Ich parke meinen Van auf meinem privaten Stellplatz. Das Heck ragt dabei ca. 40 cm auf den Gehweg. Die Nachbarparkerin meint das Fahrzeug würde eine Sichtbehinderung darstellen und bei einem Unfall hätte ich die Schuld. Sie könnte nicht sehen, ob ein Fußgänger kommt. Muß ich das Fahrzeug auf der Straße parken oder nicht und wie ist dabei die Schuldfrage?

Hallo Kerstin,

ich gehe davon aus, dass Ihre Nachbarin den gleichen privaten Stellplatz nebenan hat, ihr Fahrzeug aber kürzer ist, sodass es nicht in den Gehweg hinein ragt.
Es ist falsch zu behaupten sie seien Schuld wenn es zu einen Unfall kommt. Schuldig ist immer der aktivere Teil.
Nur könnte es sein, dass die Ordnungsbehörde die Länge Ihres Fahrzeuges bemängelt und sie deshalb am Straßenrand parken müssen.
MfG

Hallo Wolfgang,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort. Beruhigt schon ein wenig, wenn unbetelligte die gleiche Meinung vertreten. Nochmals Danke!