Darf man einfach so Werbefläche anbieten?

Hallo Comunity,
darf man einfach so Werbung anbieten (auf einem Hänger hinter den Fahrrad) oder muss man da was anmelden? Wenn ja wie viel kann man für eine ca. 60 x 60 cm Fläche verlangen?

Hi -
wenn das Fahrrad bzw. der Anhänger auf einem Privatgrundstück steht, dann kann der Grundstückseigner dort eine Werbefläche vermieten. 60 x 60 cm? KOmmt auf den Standort an. Vielleicht 50 - 200 Euro im Jahr?

Gruß
A.A.

In den meisten Kommunen in Deutschland wird „Werbung“ durch Passagen bzw. sogar eigene Ortssatzung geregelt.
Genaues kann man beim Bürgeramt oder Rathaus der jeweiligen Gemeinde erfahren.

In den meisten Kommunen in Deutschland wird „Werbung“ durch
Passagen bzw. sogar eigene Ortssatzung geregelt.

mag sein. aber die sind für werbung auf fahrzeugen gar nicht zuständig.

aber dem fragesteller kann man nur raten: augen auf!
http://www.nebenjob.de/nebenjob_recherche/autowerbun…
http://www.welt.de/motor/article123631458/So-laesst-…
http://www.focus.de/auto/ratgeber/kosten/werbung-auf…

Ja das ist ja auf Autos oder ist das allgemein bei Werbung so, dass man sich in eine Datenbank eintragen muss?

Und wie sieht es mit Werbefahrten aus?

oder ist das allgemein bei Werbung so,
dass man sich in eine Datenbank eintragen muss?

wenn du meinen links gefolgt wärest, wüsstest du:

das muss man nur, wenn man geld zum fenster rauswerfen will.

aber da du das nicht getan hast, eine alternative antwort:
lass dich ruhig eintragen. aber in meiner datenbank kannst du das billiger haben. sende mir einfach einen verrechnungsscheck über 70% der kosten des billigsten anbieters.

na gut: die hälfte

Doch,das sind sie weil die Gemeinden über Ortssatzungen sehr wohl auch Fahrzeuge (hier speziell Anhänger) erfassen können.

Grundsätzlich braucht man zunächst einmal die Behördliche Genehmigung bzw.einen sogenannten Negativ-Bescheid, das die Werbung erlaubt ist.

Als nächstes braucht man dann natürlich auch Leute,die einem mit Werbung beauftragen,die sogenannten Auftraggeber.

Es gibt sog. Werberechtverträge. Diese werden i.d.R. für 10 Jahre ausgeschrieben und betreffen Werbeflächen im öffentlichen Straßenland. Darunter fallen streng genommen auch dauerhaft geparkte Anhänger oder z.B. Fahrräder. Nicht fahrende Autos (ausg. Busse des öffenltichen Nahverkehrs).

Die Unternehmen, die den Werberechtvertrag inne haben, können rein theoretisch Anzeige erstatten gegen sog. „Wildwerber“, die Plakate o.ä. an Zäune (im öffentl. Raum) oder Bäume mit dem Zweck der Werbung hängen. Hier gibt es durchaus auch Ausnahmen. Z.B. Wahlwerbung, öffentliche Verantaltungen wie Marathon, Zirkuswerbung (bzw. alles, was in einem Zelt stattfindet :wink: darf auf Pappen im Straßenland werben, ohne das Unternehmen zu beanspruchen und damit zu bezahlen, das den Werberechtvertrag inne hat.

Gruß
A.A.

1 „Gefällt mir“

Doch,das sind sie weil die Gemeinden über Ortssatzungen sehr
wohl auch Fahrzeuge (hier speziell Anhänger) erfassen können.

dazu hätte ich gern einen beleg.

Doch,das sind sie weil die Gemeinden über Ortssatzungen sehr
wohl auch Fahrzeuge (hier speziell Anhänger) erfassen können.

Du hast da wohl die monatelang abgeparkten Werbeanhänger im Sinn.
Ein Anhänger, der ganz normal genutzt wird, kann davon nicht betroffen sein.

Dann hab ich vielen dank :smile:

Gruß
MK

wenn du meinen links gefolgt wärest, wüsstest du:

ich bin deinen links gefolgt nur ich hab es nicht ganz rausgelesen ob es bei fahrrädern genau so ist

nur wenn ich dadurch sogar noch verluste mache lass ich das lieber :smile:

Gruß
MK