Hallo alle zusammen!
Es gibt einen ex-Spielplatz, der den Eigentümern eines Mehrfamilienhauses Nr. 12-14 gehört. Es gibt seit Anfang der Zeiten
(ca. 30 Jahre lang) einen Trampelpfad durch den Spielplatz, den die Einwohner der umliegenden Häuser benutzen, um den Weg zu kürzen. Es gibt einen Eingentümer im Haus 12-14, der gegen diesen Trampelpfad was hat und der beschimpft und beleidigt die entlanglaufenden Leute aus seinem Fenster von oben. Gut, man läuft über einen Privatgrundstück der Eigentümer. Aber darf er die Leute so öffentlich beleidigen? Oder wie neulich Flüssigkeiten nach unten auf den öffentlichen Geheweg zu schütten? Was ist, wenn er nächstes Mal etwas Gefährliches schüttet? Muss er sich nicht auf einem anderen, regulären Weg beschweren? Ist das, was er tut, zulässig? Ist es nicht Selbstjustiz? Hat er in alldem Recht?
Die eigentliche Frage: daft der Typ das alles? Kann er z.B. wegen Selbstjustiz/Schimpfen im öffentlichen Raum belangt werden? Oder muss man das Anbrüllen eines Kindes und wilde Beschimpfungen hinnehmen? Wird er Recht bekommen?
Ich danke euch
Gut, man läuft über einen Privatgrundstück der
Eigentümer. Aber darf er die Leute so öffentlich beleidigen?
Beleidigung ist grundsätzlich unter Strafe gestellt. Siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Beleidigung. Ist halt jetzt die Frage ob es sich bei den Äußerungen tatsächlich um eine solche handelt.
Oder wie neulich Flüssigkeiten nach unten auf den öffentlichen
Geheweg zu schütten?
Ja was denn jetzt, Privatgrundstück oder öffentlicher Weg???
Erstmal: danke!
Man läuft durch die Grünanlage (Privatgrundstück) und kommt auf einem öffentlichen Weg raus.
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Erstmal: danke!
Man läuft durch die Grünanlage (Privatgrundstück) und kommt
auf einem öffentlichen Weg raus.
Tja ich würde sagen halte Dich von fremden Grundstücken fern und Du bekommst auch keine Beleidigungen mehr. Das Eine ist ja nicht besser als das Andere.