Darf man Fahrstrecke bei der Steuererklärung

Darf man die Fahrstrecke (Wohnung-Arbeitsstätte) bei der Steuererklärung als Leiharbeiter doppelt ansetzen ?

Wie ist das zu verstehen?
owT

Geh mal davon aus, dass du meinst ob bei Leiharbeitern die Fahrtkosten als Fahrten zw. Wohn und regelm. Arbeitsstätte mit der einfachen oder als Reisekosten mit der tatsächlichen (doppelten) Entfernung angesetzt werden.

dazu folgendes: der BFH hat entschieden, dass leiharbeiter in der regel nicht über eine regelmäßige arbeitsstätte (am beschäftigungsort) verfügen. fahrtkosten sind demnach reisekosten.

nur für den fall dass ein leiharbeiter über die komplette zeit, bei der sie bei der leiharbeitsfirma angestellt sind, nur an ein unternehmen entliehen werden, geht zumindest die verwaltung von einer regelmäßigen arbeitsstätte aus.

Leiharbeitnehmer
Hi,

siehe Verfügung der
OFD Münster, 19.2.2010, S 2353 - 20 - St 22 - 31

http://rolfwuetherich.de/resources/223-190210+St+22-…

Schöne Grüße
C.