Darf man Filmplakate selbst nachstellen

Wir haben geplant, dass wir bei unserem Maturaball(ein Ball von Maturanten) die bekanntesten Filmplakate (z.B Titanic) selbst nachstellen. Es ist eine öffentliche Veranstaltung. Macht man sich strafbar?

Hallo MeisiLuk,

diese rechtliche Frage solltest du Experten stellen, die sich mit Copyright auskennen.

Soweit ich weiß, dürft ihr die bildliche Gestaltung nachahmen, aber die Titel unterliegen dem Copyright. Es kann (!) sein, dass euch dafür eine Klage wegen Urheberrechtsverletzung ins Haus geflattert kommt. Ob dies durch einen Vermerkt (Quellenangabe) umgangen werden kann, ist mir aber nicht bekannt.

Am Besten stellst du, wie oben schon geschrieben, die gleiche Frage Rechtsexperten, ggf. auch einen offiziellen Anwalt einschalten, damit ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite seid. Sollte es zu einer Klage kommen, könntet ihr ihn dann zur Zahlung verpflichten, hier bei WWW klappt dies nicht :wink:

Vielleicht hab ich dir ein wenig geholfen?!

Viele Grüße

Sorry,
keine Ahnung !
Schon mal danach gegoogelt ?

Gruß
Monika

bin kein jurist, habe keine ahnung.
würde das einfach so machen.

Sorry, habe da leider keine Ahnung von !!
Gruß Ralf.

Hallo,

ja Du machst Dich Strafbar weil Du das öffentlich Nutzen möchtest.Oder Du holst Dir eine Genehmigung bei der Firma die die Rechte über den Film „Titanic“ hat.

Es sind die US-Medienunternehmen LBS Communications und Westgate Entertainment, ferner eine britische, nach den Gesetzen von Gibraltar gegründete Oceanic Research Exploration Ltd., und auf französischer Seite eine Taurus International.

Viele Grüße aus Thüringen

Hallo, das ist ja eine tolle Idee!
Aber ich kann Ihnen die Frage leider nicht juristisch korreckt beantworten. Da es ja gesetzlich geregelt ist (Urheberrecht) gehe ich davon aus, das es verboten ist.
Aber wie es so schön heißt"Wo kein Kläger, da kein Richter" müsstet Ihr es warscheinlich auf Risiko machen. Dabei stellt sich die Frage für mich wollt Ihr Fotos von Euch in den verschiedenen Posen machen und ausstellen, oder wollt Ihr das als Bühnen-, Pantomiemenstück presentieren? Dann könnte man es vieleicht als Spiel darstellen und vieleicht eine Offizielle Genehmigung umgehen. Jedes Gedicht was in Schulen oder sonstwo vorgetragen wird wird doch auchnich nochmal mit Genehmigung vorgetragen. Aber wie gesagt ich bin kein Juraexperte. Ich würde diese Frage vieleicht in einem Juraforum nachfragen. Das gibt es ja hier auch. Viel Glück und Gruß DV

Hallo MeisiLuk,

ich bin selbst Rektor einer Schule. Ich sehe grundsätzlich keine Probleme, wenn deutlich ist, dass die Filmplakat in direktem Kontext mit dem Maturaball stehen.
Gruß
Mario Wasserburg