Darf man fliegende Bauten auf gepachtetem

… Gelände aufstellen?

Darf ein Sportverein der städtisches Gelände gepachtet hat Schulungscontainer ohne Baugenehmigung oder Bauanzeigen aufstellen?
Vielen Dank schon mal vorab.

Prinzipiell ist es Ländersache. Also in der gültigen Bauordnung nachsehen.
Dann noch überprüfen: Aussenbereich, Bebauungsplan und weitere planungsrechtliche Vorgaben.
Problemfelder erkenne ich darüber hinaus in den Bereichen Regenwasser, Schmutzwasser, EnEV, Strom, Abstandsflächen, Zugänglichkeit, 2.Rettungsweg, Schulbaurichtlinie, Beheizung, Barrierefreiheit, Brandschutz, Lärmschutz, Stellplatzbedarf, Arbeitsschutz und weitere uninteressante baurechtliche Vorschriften.
Da der Laie damit uU überfordert sein könnte, sollte der Weg zum Bauamt nicht zu weit sein.
Der Eigentümer muss auch gefragt werden.

Mit ziemlicher Sicherheit bedatf es einer Genehmigung.

vnA

Hallo erstmal,

hier sind zwei Dinge zu unterscheiden:

Völlig unabhängig davon, ob das Land gepachtet ist, brauchen Container die zu Wohn- oder sonstigen Nutzungen im Sinne von Räumlichkeiten und nicht nur zum Zweck der eigenen Lagerung aufgestellt werden, eine Baugenehmigung. Das ist ein Thema, das der Aufsteller mit dem zuständigen Bauamt klären muss.

Auf der anderen Seite steht, was der Verpächter zu so einer Nutzung sagt/dagegen einwenden darf. Dazu müsste man insbesondere mal in den Pachtvertrag schauen.

Gruß vom Wiz