Darf man, bei zwei verschiedenen Versicherungen, das gleiche Objekt gegen den gleichen Schaden versichern? Und bekommt man dann im Schadensfall auch von beiden Versicherungen eine Entschädigung?
Einerseits scheint es mir sinnvoll, mein Haus mit zwei Versicherungen gegen Schäden durch Unwetter abzusichern - bei einem Hagelschaden dieses Jahr erhielten wir nämlich nicht so viel Ausgleich, dass wir den Schaden zur Gänze über die Versicherung decken konnten. Daher wären zwei Vesicherungen vielleicht eine Lösung?
Aber dürfen wir den gleichen Schaden tatsächlich an zwei Versicherungsinstitute melden und bekommen dann von beiden Entschädigung? Oder streiten sich die beiden dann darum, wer von ihnen nun tatsächlcih bezahlt - weil immer nur eine Versicherung bezahlen muss? Zahle ich die zweite Versicherugn dann also völlig vergebens?
Darf man, bei zwei verschiedenen Versicherungen, das gleiche
Objekt gegen den gleichen Schaden versichern?
Wenn Du dich als Objekt bezeichnest - ja - z.B. eine Unfallversicherung kannst Du bei mehreren Versicherungen abschließen.
Und bekommt man
dann im Schadensfall auch von beiden Versicherungen eine
Entschädigung?
Bei einer Unfallversicherung ja - man muss bei dem 2. Abschluss allerdings die Versicherungssummen der 1. angeben.
Einerseits scheint es mir sinnvoll, mein Haus mit zwei
Versicherungen gegen Schäden durch Unwetter abzusichern - bei
einem Hagelschaden dieses Jahr erhielten wir nämlich nicht so
viel Ausgleich, dass wir den Schaden zur Gänze über die
Versicherung decken konnten. Daher wären zwei Vesicherungen
vielleicht eine Lösung?
Da würden sich aber die beiden Versicherer sehr freuen,
diese teilen dann den Schaden unter sich auf.
Aber dürfen wir den gleichen Schaden tatsächlich an zwei
Versicherungsinstitute melden und bekommen dann von beiden
Entschädigung?
Ja - von jedem Versicherer die Hälfte.
Oder streiten sich die beiden dann darum, wer
von ihnen nun tatsächlcih bezahlt - weil immer nur eine
Versicherung bezahlen muss?
Nein - die sind hell auf begeistert.
Zahle ich die zweite Versicherugn
dann also völlig vergebens?
Nein - denn beide Versicherer erhalten ja Geld von dir, und die Versicherungsvermittler sind auf jeden Fall gut auf dich zu sprechen. Denke an ihre Provision.
Ergänzung:
Vielleicht solltest Du einmal deinen Versicherungsschutz überprüfen lassen.
Ich vermute eher, dass Du nicht richtig versichert bist.
Gut, wurde prinzipiell ja vollständig beantwortet.
Dem ist von meimer Seite aus nichts hinzu zu fügen, würde ich so unterschreiben.
Dann füge ich auch nichts mehr dazu
Dazu gibt es im Versicherungsvertragsgesetz einen leicht verständlichen § 59 :
§ 59 Doppelversicherung (1) Ist ein Interesse gegen dieselbe Gefahr bei mehreren Versicherern versichert und übersteigen die Versicherungssummen zusammen den Versicherungswert oder übersteigt aus anderen Gründen die Summe der Entschädigungen, die von jedem einzelnen Versicherer ohne Bestehen der anderen Versicherung zu zahlen wären, den Gesamtschaden (Doppelversicherung), so sind die Versicherer in der Weise als Gesamtschuldner verpflichtet, dass dem Versicherungsnehmer jeder Versicherer für den Betrag haftet, dessen Zahlung ihm nach seinem Vertrage obliegt, der Versicherungsnehmer aber im ganzen nicht mehr als den Betrag des Schadens verlangen kann.
(2) Die Versicherer sind im Verhältnis zueinander zu Anteilen nach Maßgabe der Beträge verpflichtet deren Zahlung ihnen dem Versicherungsnehmer gegenüber vertragsmäßig obliegt. Findet auf eine der Versicherungen ausländisches Recht Anwendung, so kann der Versicherer, für den das ausländische Recht gilt, gegen den anderen Versicherer einen Anspruch auf Ausgleichung nur geltend machen, wenn er selbst nach dem für ihn maßgebenden Recht zur Ausgleichung verpflichtet ist.
(3) Hat der Versicherungsnehmer eine Doppelversicherung in der Absicht genommen, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, so ist jeder in dieser Absicht geschlossene Vertrag nichtig; dem Versicherer gebührt, sofern er nicht bei der Schließung des Vertrags von der Nichtigkeit Kenntnis hatte, die Prämie bis zum Schluss der Versicherungsperiode, in welcher er diese Kenntnis erlangt.
Hallo Ernei !
Merger hat alle Fragen schon im Details gut und richtigt beantwort.
Dem gibt es nichts hinzuzufügen und ich schließe mich komplett an.
Wenn es keine erfundene Frage von Dir ist, dann ist sie aber auf jeden
Fall als recht naiv zu bezeichnen. Das man sich an einem Sachschaden
nicht bereichern darf und kann ist doch eigentlich selbsterklärend.
Gruß aus Iserlohn von
Dieter Gütting