Hallo,
wenn zu einer Mietwohnung ein eigener Garten gehört, der dem Mieter zur alleinigen Nutzung im Mietvertrag zugeteilt wurde, darf der Mieter diesen Garten dann einzäunen? Dort herrscht auch kein Durchgangsverkehr, also keiner der anderen Mieter/Eigentümer muss den Garten mitbenutzen.
Den Garten darf man doch auch nutzen, wie man es möchte? Z. B. ein Außengehege für Kaninchen bauen? Das ist doch erlaubt?
Danke und viele Grüße!