Wenn nach einem unverschuldetem Unfall ( eigenr Wagen ist ein Leasing KFZ) die Vorleistung der Vollkasko Versicherung in Anspruch nimmt und dann später das Geld für die Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung bekommt. Darf man das Geld dann behalten? Oder muss man es der Versicherung zurück zahlen? Oder an die Leasingbank zahlen?
Wenn nicht, kann man die Versicherung kurz darauf wechseln, um nicht die hohen Prämien zu zahlen?
Hallo,
klar, doppelt abkassieren ist immer ok, solange es nur die andern trifft. (Ironiewarnung!).
Schon mal auf die Idee gekommen, das deine Versicherung den Verschuss wieder haben will, wenn sie nicht an dich leisten muss?
Gruß
Wenn nach einem unverschuldetem Unfall ( eigenr Wagen ist ein
Leasing KFZ) die Vorleistung der Vollkasko Versicherung in
Anspruch nimmt und dann später das Geld für die
Schadenregulierung von der gegnerischen Versicherung bekommt.
Darf man das Geld dann behalten?
natürlich nicht!
Oder muss man es der
Versicherung zurück zahlen? Oder an die Leasingbank zahlen?
Eigentlich darfst du das Geld gar nicht erst kriegen, da du der gegnerischen Haftpflichtversicherung anzeigen musst, dass du eine VK in Anspruch nimmst. Die Leistung der geg.Haf. geht dann direkt als
Regress an deine VK.
Wenn nicht, kann man die Versicherung kurz darauf wechseln, um
nicht die hohen Prämien zu zahlen?
Du kannst die Versicherung sooft wechseln wie du möchtest. Die Zurückstufung erfolgt dennoch!!!