Hallo ihr Experten!
Habe mehrere Fragen:
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Darf man Heizkörper/Heizkörperventiele in seiner Eigentumswohnung selbst montieren (bei Fernwärme)? Gibt es irgendeine Forschrift/Gesetz , die das verbitet? Dass dabei keine Gewährleistung besteht ist mir klar. Haftet man dann selbst für mögliche Wasserschäden?
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Bei den Handwerkern gibt es 2-jährige Gewährleistung auf ihre Installation. Was ist nach Ablauf der Gewährleistung? Wer haftet dann?
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Wie sieht es aus mit Haftung, wenn bei selbstmontage z.B nach 3Jahren eine Verschraubung platzt? Zahlt die Wohngebäudeversicherung? Und wer haftet für mögliche Schäden am Hausrat des Mieters, der unten wohnt.
Mit freundlichen Grüsseen
Heute ohne Anrede
Ist dein Niveau eigentlich stellvertretend für alle Beamten zu sehen?
Soviel bullshit sieht man selten auf einem Haufen
R, kein Beamter
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sicher darfst du das. (o.w.t.)
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dann haftet der
Handwerker (BGB)
Wie lange? Die Gewährleistung nach VOB ist, wenn nichts anderes vereinbart, 2 Jahre. Und wer haftet danach?
- Na, im Zweifelsfall haftest du für den unter dir
Die Frage ist in welcher Höhe? Er will Neupreis zurück haben. Zum Teil hat er Sachen, die weniger als 1 Jahr alt sind (z.B Sofa). Wie wird die Schadenhöhe ermittelt? Hat er Recht auf Neupreise?
In einer Eigentumswohnung gilt prinzipiell, dass Gemeinschaftseigentum nicht eigenmächtig verändert werden darf.
Heizkörper gehören zur gemeinschaftlichen Heizungsanlage - du darfst sie also nicht verändern.
Mit dem Austausch/Ergänzung eines Heizkörpers ist ja auch die Wärmeablesungsvorrichtung von der entsprechenden Firma neu anzubringen.
Was konkret passiert, wenn du es trotzdem machst, weiß ich nicht. Dass nach ein paar Jahren irgendeine Dichtung kaputtgehen kann, ist sicher unabhängig davon, ob der Monteur einen Gesellenbrief hatte oder nicht.
Viel problematischer kann es unter widrigen Umständen sein, wenn dein Heizkörper anders dimensioniert ist, Ventile falsch herum eingebaut werden, so dass das gesamte Heizungssystem nicht mehr korrekt funktioniert.
Gruß n.
Hallo,
dann haftet der Handwerker (BGB)
Wie lange?
5 Jahre, § 634a (1) 2.
Die Gewährleistung nach VOB ist, wenn nichts
anderes vereinbart, 2 Jahre.
Nein, 4 Jahre, § 13 Abs.4.
Grüße
Tommy
OT
Hallo
Ist dein Niveau eigentlich stellvertretend für alle Beamten zu
sehen?
Da auch ich in Staatsdiensten stehe - ich hoffe nein.
Soviel bullshit sieht man selten auf einem Haufen
Wer könnte das Gegenteil behaupten?
Gruss
Iru