Darf man Heizkörper selbst montieren?

Hallo ihr Experten!

Folgende Frage: darf ich Heizkörper/Heizkörperventiele in meiner Eigentumswohnung selbst montieren? Wir haben Fernwärme und der Hausmeister meinte, daß es irgendeine Forschrift/Gesetz gibt, die das verbitet. Dass dabei kene Gewärleistung besteht ist mir klar.

Mit freundlichen Grüsseen und Danke für Eure Antworten.

Hallo,

Der Hausmeister wird sich vermutlich auf die Hausordnung beziehen,
in der manche Umbaumaßnahmen halt reglementiert sein können.

Wenn Du zum Beispiel den Heizkörper nicht in Vor / Rücklaufleitungen
jeweils absperren kannst ( z.B. bei Demontage des Thermostates wäre
die Leitung ja offen… ), dann müßte vorher die Heizung abgestellt
werden und evtl. Wasser abgelassen werden.
Damit wäre nachvollziebar, das die Miteigentümer von so einer
Umbauaktion ebenfalls betroffen sind.
Habt ihr in Eurer Eignergemeinschaft eine gemeinschaftliche Installationsfirma benannt, solltest Du diese auch beauftragen.

mfg

nutzlos

Hallo,
erstmal wäre zu prüfen, ob die Heizkörper nicht (ausnahmsweise) Gemeinschaftseigentum sind, normal ist alles, was nur zur Versorgung der eigenen Wohnung dient Sondereigentum (außer den Ventilen, weil die heutzutage zur Regelung gehören). Wenn ein anderer Heizkörpertyp eingebaut wird, ist z.B. möglicherweise ein neuer hydraulischer Abgleich nötig, schon daher empfiehlt es sich nicht das selbst zu machen.
Im Netz findet man z.B. http://www.frag-einen-anwalt.de/WEG-%C3%84nderung-He… das ist im Einzelfall also möglicherweise recht komplex.

Cu Rene

Mahlzeit.

Das Problem dabei ist weniger die Gewährleistung. Wesentlich größer ist das Problem, dass bei nicht fachmännischem Einbau und einem Schadenfall Deine Versicherungen die Zahlung verweigern werden.

Sifft Dir also die Heizung aus, wenn Du vielleicht gerade auf der Arbeit bist und säuft dabei neben Deiner Wohnung auch noch die eines Nachbarn ab, werden Deinen Versicherungen keinen Cent zahlen, wenn sie spitz bekommen, dass Du da selbst dran gefrickelt hast.

Unter anderem um einem solchen Szenarium vorzubeugen, gibt es in den meisten Hausordnungen entsprechende Paragrafen. Und auf einen solchen scheint sich euer Hausmeister, berechtigter Weise, zu berufen.