Hi!
Folgendes Szenario: Ein Ehepaar vermietet eine Wohnung in ihrem Haus, dort wohnt seit über zehn Jahren eine Mieterin, die nun jedoch ins Altersheim muss. In der ganzen Wohnung müssen nun Teppichboden und Tapeten komplett entfernt und erneuert werden (was während der Mietzeit noch nicht gemacht wurde), da beide verschmutzt sind und stark nach Urin riechen (angenommen, die Mieterin hatte starke Blasenprobleme).
Dürften die Vermieter nun die Kaution einbehalten? Eine andere Person behaupte, dass ein Teppichboden nach 7 Jahren abgenutzt ist und das ganze deswegen nicht von der Kaution abgezogen werden darf.
Was meint ihr, wie würdet ihr das ganze sehen?
Danke und viele Grüße
Hallo
Was meint ihr, wie würdet ihr das ganze sehen?
Ich würde das auch so sehen, dass ein Teppichboden und eine Tapete nach zehn Jahren abgewohnt sind und erneuert werden müssen. Dies ist die normale Abnutzung der Mietsache und daher mit dem Mietzins abgegolten, sofern keine besonderen (und rechtsgültigen!) anderslautenden Bestimmungen im Mietvertrag vereinbart sind.
Gruß
smalbop
Ein Schaden kann immer nur so hoch sein wie der Wert des Teiles das beschädigt wurde.
Ein Teppichboden normaler, mittlerer Qualität ist nach 10 Jahren abgeschrieben, also nichts mehr Wert.
Zu prüfen wäre allerdings, ob der Urin auch in den Estrich (oder was auch immer unter dem Teppich ist) eingedrungen ist. Die Kosten um dies zu neutralisieren können beträchtlich sein.
Bei den Tapeten kann für Schönheitsreparaturen (so sie rechtsverbindlich vereinbart wurden) der entsprechende Anteil der Kaution einbehalten werden. Uringeruch ist nicht vertragsgemäße Nutzung. Alles was nicht durch vertragsgemäße Nutzung entstanden ist, übersteigt Schönheitsreparaturen und ist als Schadenersatz anzusehen.
Grundsätzlich gilt: Dem Mieter oder seinem Vertreter muss nachweislich die Gelegenheit gegeben werden die Schäden selbst zu beseitigen / beseitigen zu lassen.
vnA