Hallo,
mal angenommen: die Eltern sind für länger im Ausland. X schaut nach der Post. In einer Angelegenheit soll Widerspruch erhoben werden. Darf X „im AUftrag“ unterschreiben ?
Viele Grüße Melli
Hallo,
mal angenommen: die Eltern sind für länger im Ausland. X schaut nach der Post. In einer Angelegenheit soll Widerspruch erhoben werden. Darf X „im AUftrag“ unterschreiben ?
Viele Grüße Melli
Hallo,
die Quelle
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1314&pk=138912&spid=1296&spk=1293&sfk=22
sagt, dass z.B. ein Widerspruch gegen einen Bußgeldbescheid „unbedingt i.V. und nicht i.A. unterschrieben werden muss“.
Ich würde dir raten, am nächsten Werktag bei der betreffenden Behörde nachzufragen.
Es besteht auch eventuell die Option der „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“, siehe: