Hallo, angenommen man braucht nach einer Grauen Star OP nach Jahren nochmal eine Untersuchung (Routine) und bekommt keinerlei Termine. Da der Augenarzt nur 6 Monate im Voraus Termine macht, und keiner mehr frei ist, und man solle im Oktober nochmals anrufen um evtl. dann im April 2012 einen Termin zu bekommen. Darf man sich z.B. in Holland einen Termin machen weil man in D die Faxen dicke hat von den Ärzten? Danke für einen Antwort
Hi
Klar darfst du, und blechen darfst du auch selber, weil eine Auslandskrankenversicherung dann nicht greift.
Augenärzte sind echt ätzend. Ruf mal bei deiner Krankenkasse an, ob sie da nicht weiterhelfen können. Wenn du flexibel und mobil bist, hilft es manchmal einen Augenarzt am Stadtrand zu nehmen, der weniger belastet ist.
lg
Kate
Servus,
vielleicht hilft Dir das weiter, auch wenn Kate etwas Anderes schreibt:
http://www.dvka.de/oeffentlicheSeiten/pdf-Dateien/Me…
Gruß
Kai Müller
hi
Klar darfst du, und blechen darfst du auch selber, weil eine
Auslandskrankenversicherung dann nicht greift.
Du kennst also die kompletten Versicherungsbedingungen inkl. eingeschlossenen Leistungen von sämtlichen Krankenversicherungen?
Respektvollen Gruß
Edith
Hallo,
Darf man sich z.B. in Holland einen Termin
machen weil man in D die Faxen dicke hat von den Ärzten? Danke
für einen Antwort
Sicher darf man das. Allerdings wird man dann den Arztbesuch selber bezahlen müssen. Einfach dort anrufen und fragen, was so eine Kontrolluntersuchung ungefähr kostet.
Schöne Grüße
Petra
Hi
Für die meisten gilt (so nicht eine _Sonder_Regelung besteht), dass wenn du mit Krankheiten, die schon vorher bestehen, ins Ausland gehst obwohl sie in Deutschland behandelt werden könnten, also extra für diese Behandlung dorthin gehst - diese selbst bezahlen musst.
Da hat sich schon so mancher in die Nesseln gesetzt, der extra für die Zahnbehandlung (damals, als es da überhaupt noch was von der Kasse gab) in ein Billigland gefahren ist und dann die komplette Rechnung tragen durfte.
lg
Kate
Klar darfst du, und blechen darfst du auch selber, weil eine
Auslandskrankenversicherung dann nicht greift.
Diese Auskunft ist schlicht falsch! Bzw. ist die Frage, was du mit „Auslandkrankenversicherung“ meinst. Der normale GKV-Versicherte kann ohne Abschluss einer weiteren Versicherung im Ausland* zum Arzt gehen.
Ergänzender Hinweis an der Stelle: Arztbehandlung und Zahnarztbehandlung ist zweierlei.
*Ausland heißt hier: Die Länder, wo eine entsprechendes Abkommen besteht. Die Niederlande gehört dazu.