Hallo liebe Forumsmitglieder,
darf man im Keller eines Mehrfamilienhauses (mit Gas) schweißen, wenn es sich um ein reines Wohnhaus handelt? Unter welchen Bedingungen dürfte man dort schweißen (besondere Ausstattung des Kellers?), unter welchen Bedingungen nicht? Ist das gesetzlich irgendwie geregelt?
Mit freundlichen Grüßen, Tanja
Hallo!
Sicherlich darf man (jetzt kommt es aber auf die Person an) im Keller schweißen.
Handwerker machen es um ihre Arbeit dort zu erledigen. Die nötige Umsicht wird von ihnen verlangt, damit sie dabei nichts brennbares in der Umgebung anstecken !
Und für Belüftung sorgen sie auch.
Die Frage klingt aber nach „Darf ein Mieter im Gemeinschaftskeller oder in seinem Kellerverschlag eine Hobbywerkstatt betreiben und dabei Schweißarbeiten vornehmen ?“
Und das ist generell eher unzulässig ! Je nach Erlaubnis und Art/Lage des „Werkraumes“ mag es möglich sein.
MfG
duck313
Hallo,
Die Frage klingt aber nach „Darf ein Mieter im
Gemeinschaftskeller oder in seinem Kellerverschlag eine
Hobbywerkstatt betreiben und dabei Schweißarbeiten vornehmen
?“
Ja, so war die Frage gemeint. Noch etwas präziser: Darf ein Mieter in einem Mehrfamilienhaus in seinem Kellerverschlag eine Hobbywerkstatt betreiben, in der er fast täglich mehrere Stunden schweißt und zur Belüftung nur einen Ventilator ans Kellerfenster stellt, so dass das ganze Treppenhaus ständig nach Gas riecht?
Mit freundlichen Grüßen, Tanja
Hallo,
Und das ist generell eher unzulässig !
Du kannst sicher die Rechtsgrundlagen benennen?
Je nach Erlaubnis
wer erteilt die Erlaubnis?
Gruß
Otto
Hallo,
so dass das ganze Treppenhaus ständig
nach Gas riecht?
Um welches Gas handelt es sich, das du riechst?
Gruß
Otto
Moin,
tendenziell würde ich eher sagen. nein, darfst du nicht. Ein Handwerker, der im Keller oder Treppenhaus mal kurz etwas schweissen müsste, der dürfte das in der REgel, weil er als Fachmann weiss, was er tut.
Für Bewohner eines MFH ist die Nutzung von speziell Kellerräumen und Dachböden meist nur vertragsgemäss erlaubt und mit besonderem Hinweis darauf, dass Schweissen, feuergefährliche Handhabungen anderer Art etc. ausgeschlossen sind. Das sollte ggf. in der Hausordnung oder direkt im Mietvertrag nachzulesen sein.
Das sehen Eigentümer und Verwaltungen aber manchmal unterschiedlich, also würde ich sagen: direkt dort nachfragen. Zumal die Nutzung eines Kellerverschlages (also so ein Ding mit Holzabgrenzung?) über STUNDEN pro Tag schon sicher keine hobbymässige Nutzung mehr ist, die Ventilation nicht gegeben ist und dann auch noch Geruchsbelästigungen der anderen MIeter zu erwarten sind.
Nein, darfst du nicht, würde ich sagen. Als Verwalterin würde ich das in jedem Fall untersagen - und meine Meinung nur ändern, wenn ein Brandschutzfachmann eine entsprechende Überprüfung vornimmt und grünes LIcht gäbe und dem auch noch die Hausversicherung zustimmen würde.
Gruß
Ex.