…nen ?
Gehen wir mal von folgendem Sachverhalt aus :
Älterer Mann ( 70) stürzt nach einem Trinkgelage eine Treppe runter…muß wegen unklarem Befund länger im Krankenhaus liegen…ist sehr eingeschränkt in seinen Bewegungen …also total ans Bett gefesselt…
Der Sozialarbeiter trifft ohne Absprache irgendwelche obskuren Vorbereitungen zur Errichtung einer Betreuung ( ohne das die Familie informiert wird ).
Nach ein paar Gesprächen entbindet man diesen Menschen…bekommt aber immer gesagt ( obwohl in dem großen KH mehrere Sozialmenschen sind ), daß dieser für die Fachrichtung -Sucht- zuständig ist .
Gehen wir aber davon aus …das die Familie diesen Menschen nicht mehr in dieser weiteren Bearbeitungsgeschichte möchte …
Hat man ein Recht darauf, den abzulehnen ?
Weitere Frage :
Gehen wir davon aus, daß dieser Mann pflegebedürftig ist und in einer Pflegeeinrichtung oder im Pflege-zu-Hause-Modell untergebracht werden soll. Im KH wird gesagt, daß nur der abgelehnte Sucht-Sozialmensch diese speziellen benötigten Anträge bei z.b. Krankenkassen, Pflegeheimen etc machen kann.
Ist das richtig ?
Wie wäre denn so ein Beantragungsablauf ( Erst Krankenkasse anrufen ? Pflegegeld beantragen etc ? ) ???
Vielen Dank im voraus
Hey,
Der Sozialarbeiter trifft ohne Absprache irgendwelche obskuren
Vorbereitungen zur Errichtung einer Betreuung ( ohne das die
Familie informiert wird ).
Gehen wir aber davon aus …das die Familie diesen Menschen
nicht mehr in dieser weiteren Bearbeitungsgeschichte möchte
…
Hat man ein Recht darauf, den abzulehnen ?
Du meinst keine rechtliche Betreuung mit Übernahme der Bereiche Gesundheit, Vermögen etc. oder?
Das kann ganz klar der „Betreute“ selbst ablehnen wenn er nicht will.
Die Familie an sich kann das nicht direkt ablehnen, außer sie macht glaubwürdig, dass dies nicht zum Wohl des Betreuten ist.
Der „Betreute“ kann andere Personen vorschlagen oder auch ausschließen, so dass Wünsche berücksichtigt werden könnten, in erster Linie ist bei einer Betreuung aber immer jmd. aus dem persönlichen Umkreis zu berufen.
Würde mich jetzt echt wundern wenn du ne rechliche Betreuung meinst, wäre ein seltsames Vorgehen…
Gruß Regina
Weitere Frage :
Gehen wir davon aus, daß dieser Mann pflegebedürftig ist und
in einer Pflegeeinrichtung oder im Pflege-zu-Hause-Modell
untergebracht werden soll. Im KH wird gesagt, daß nur der
abgelehnte Sucht-Sozialmensch diese speziellen benötigten
Anträge bei z.b. Krankenkassen, Pflegeheimen etc machen kann.
Ist das richtig ?
Wie wäre denn so ein Beantragungsablauf ( Erst Krankenkasse
anrufen ? Pflegegeld beantragen etc ? ) ???
Vielen Dank im voraus
Also das mit dem Antrag ist Wurst, den kann der zu Pflegende selbst stellen oder jmd. Bevollmächtigtes. Das heißt dies wäre zuerst einmal ein Antrag auf Feststellung der Pflegestufe/bedürftigkeit. Alles weitere nimmt seinen Lauf durch den MDK. Anrufen ect. muss man da keinen, nur den Antrag stellen zuerst mal.