Darf man im Wald Holz sammeln/Mitnehmen?

Hallo,
gerade bei diesen Herbststürmen reissen ja häufig größere Äste ab und landen im Wald. Mich würde mal interessieren, in wie weit es erlaubt ist, diese mitzunehmen um sie z.B. als Brennholz oder zum Weiterverarbeiten (z.B. als Schnitzholz oder für andere Künstlerische Zwecke) zu nutzen?

Vielleicht kennt sich damit ja jemand aus

Vielen Dank
Taki

Hallo,

dafür braucht man, zumindest in Frankfurt, einen Sammelschein. Der kostet, iirc, 20 Euro.
Wenn da jeder einfach Holz mitnehmen würde, würde das schnell Auswüchse annehmen.

Gruß,
Steve

Hallo!

Gegenfrage: Ist es jedermann gestattet, in Deinem Garten herumliegende Sachen mitzunehmen?
Die gleiche Antwort gilt auch für den Wald. Es gibt einen Eigentümer, z. B. ein Privatmensch, ein Landwirt, eine Kommune, vielleicht das Land oder der Bund. Entsprechend unterschiedlich sind die Zuständigkeiten und die örtlichen Gepflogenheiten. So gibt es Gemeinden, in denen Gemeindemitglieder Totholz sammeln dürfen. Anderweitig ist ein Forstamt zuständig und verkauft Flächenlose. Dabei dürfen vom Förster gekennzeichnete Bäume gefällt und mitgenommen werden. Es gibt aber auch Waldgebiete, wo nichts gefällt und Windbruch nur beseitigt wird, soweit Verkehrswege betroffen sind. In solchen Gebieten lässt man auch Totholz bewusst liegen und räumt den Wald gegen den Ordnungssinn von Schrebergärtnern nicht aus.

Du hast vermutlich noch nie versucht, vom Sturm abgerissene größere Äste anzuheben. Mit mal eben Mitnehmen spielt sich dabei nichts ab. Du müsstest mit schwerem Gerät anrücken, um etwas zu bewegen. So etwas kann vom Eigentümer oder Forstamt auf vorgeschriebenen Wegen gestattet werden, aber man sollte sich nicht erwischen lassen, ohne Genehmigung in anderer Leute Wald mit dem Traktor anzurücken.

Gruß
Wolfgang

Servus,

falls Du nicht gar zu weit von Kaiserslautern und Neustadt/W entfernt wohnen solltest: Insbesondere seit auf Initiative von Hartmut Mehdorn praktisch alle Möglichkeiten für bezahlbare Abfuhr auf Dauer zerstört worden sind, liegen hier ums Eck im Pfälzerwald Unmengen von teils richtig schönem Eichen- und Buchenholz unverkäuflich auf der Polter. Ihr ökologischer Wert als Totholz ist im Vergleich zu dem bereits beim Einschlag liegengelassenen schwächeren Holz gering. Wenn die Entfernung das erlaubt, kannst Du ja mal bei den Forstämtern KL, Bad Dürkheim, Johanniskreuz, Landau, Hinterweidenthal und Annweiler anrufen, ob da irgendwas mit „B-Ware“ möglich ist.

Die klassischen „Sammelscheine“ gibt es in diesem Gebiet nicht mehr, weil in dem Wald, der derzeit von den Kiefer-, Fichten- und Douglasienkulturen des XX. Jahrhunderts auf selbstverjüngende Bestände zur extensiven Nutzung zurückgebaut wird, Totholz systematisch liegengelassen wird und nicht unkontrolliert aus dem Wald geholt werden darf.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

die Antwort ist abhängig von Land und Kommune. https://de.wikipedia.org/wiki/Leseholz

Also wenn ich einen Ast von ca. 10cm Dicke und vielleicht 2m Länge aufhebe, schaffe ich das eigentlich schon noch ohne „Schweres Gerät“ :wink:

Hallo, das handhabt jede Gemeinde anders, am besten mal nachfragen. Viele Gemeinden stellen einen Leseschein für ein bestimmtes Gebiet aus (Sammelschein). Erkundige dich aber genau denn die Menge und Größe die du mitnehmen darfst ist nicht überall gleich.Und auf keinen Fall was absägen oder ausreissen. den Tatbestand des Waldfrevels gibts glaub ich immer noch und kann zur Anzeige gebracht werden.