Hallo,
Eine Nachbar-Wohnung B besitzt ein Abstelleraum dass genau
neben
an Wohnung A ist. der Abstellraum ist gemeinschaftseigentum,
die Nachbar-Wohnung B hat lediglig die Nutzung-Recht auf
diesem
Abstellraum.
Ein Sondernutzungsrecht an einem (Wohn)raum ist, von der Wirkung annähernd identisch mit Sondereigentum.
Das problem ist, dass dieses Abstellraum bewohnt ist, durch
mieter
von Nachbar-Wohnung B.
Ist in der Teilungserklärung, wo das Nutzungsrecht begründet ist, eine Nutzungseinschränkung beschrieben?
als folge, leidet der besitzer von Wohnung A unter lärm,
rauchgerucht, besuche, usw. die direkt wegen benutzung des
Abstellraums für Wohnzwecke verursacht sind.
Fragen: 1) Ist es rechtmässig in einem Abstellraum zu wohnnen?
Meiner Meinung nach nicht, wenn von dem nicht vorgesehenen Gebrauch ein darstellbarer Nachteil für den Miteigentümer ausgeht.
- Was sollte man in solcher Situation zu damit die bewohnung
der
Abstellraum gestoppt wird.
Hier verschiedene Eskalationsstufen:
- Man redet vernüftig mit dem Mieter…das es so nicht geht.
- Der Eigentümer muss aufgefordert werden, den Raum nur wie in der Teilungserklärung vereinbart, zu nutzen bzw. Nutzen zu lassen.
- Der Verwalter wird aufgefordert, eine vertragsgemäße Nutzung durchzusetzen.
- In der jährlichen Eigentümerversammlung wird der Fall auf die Tagesordnung gebracht; ein entsprechender Antrag wird eingebracht und beschlossen, dass der Verwalter für die bestimmungsmäßige Nutzung des Raums sorgen soll - er wird ermächtigt und aufgefordert ggf.im Namen der Eigentümergemeinschaft den Anspruch durchzusetzen.
- Man verklagt den Nachbarn.
P.S.
ab einer gewissen Stufe hat man einen Freund fürs Leben gefunden.
Gruß n.