Darf man in Abstellraum wohnen?

Hallo,

Eine Nachbar-Wohnung B besitzt ein Abstelleraum dass genau neben
an Wohnung A ist. der Abstellraum ist gemeinschaftseigentum,
die Nachbar-Wohnung B hat lediglig die Nutzung-Recht auf diesem
Abstellraum.
Das problem ist, dass dieses Abstellraum bewohnt ist, durch mieter
von Nachbar-Wohnung B.

als folge, leidet der besitzer von Wohnung A unter lärm,
rauchgerucht, besuche, usw. die direkt wegen benutzung des Abstellraums für Wohnzwecke verursacht sind.

Fragen: 1) Ist es rechtmässig in einem Abstellraum zu wohnnen?
2) Was sollte man in solcher Situation zu damit die bewohnung der
Abstellraum gestoppt wird.

Vielen Dank in Vorraus, Stefan

Hallo

Eine Nachbar-Wohnung B besitzt ein Abstelleraum dass genau
neben
an Wohnung A ist. der Abstellraum ist gemeinschaftseigentum,
die Nachbar-Wohnung B hat lediglig die Nutzung-Recht auf
diesem
Abstellraum.

Hat B das alleinige Nutzungsrecht?

Fragen: 1) Ist es rechtmässig in einem Abstellraum zu wohnnen?

Das wüsste ich nicht genau, weil das möglicherweise eine Absprache des Mieters mit dem Vermieter ist. Dann kommt es natürlich noch auf die Beschaffenheit des Abstellraumes an.

  1. Was sollte man in solcher Situation zu damit die bewohnung
    der
    Abstellraum gestoppt wird.

Ich fände es am besten, wenn man dem Nachbarn B sagen würde, dass das einen stört, und ob das denn der Vermieter weiß. Und wenn es der Vermieter nicht weiß, würde ich sagen, dass der Nachbar sich innerhalb von 2 Wochen etwas anderes einfallen lassen soll, weil man sonst dem Vermieter mal bescheid sagt.

Das wäre eine Methode, mit der man möglicherweise mit dem Nachbarn anschließend noch auskommen kann.

Viele Grüße
Thea

Eine Nachbar-Wohnung B besitzt ein Abstelleraum dass genau
neben an Wohnung A ist. der Abstellraum ist gemeinschaftseigentum,
die Nachbar-Wohnung B hat lediglig die Nutzung-Recht auf diesem
Abstellraum.
Das problem ist, dass dieses Abstellraum bewohnt ist, durch mieter
von Nachbar-Wohnung B.

Fragen: 1) Ist es rechtmässig in einem Abstellraum zu wohnnen?

Wenn der Abstellraum zu den Funktionsräumen des Mietshauses gehört, hat kein
Mieter das Recht, den Raum für sich allein in Anspruch zu nehmen. Nicht als
Abstellraum, und schon gar nicht als Wohnraum.

  1. Was sollte man in solcher Situation zu damit die bewohnung
    der Abstellraum gestoppt wird.

Zunächst sollte man den Vermieter darüber in Kenntnis setzen, dass dieser Raum
zweckentfremdet genutzt wird. Sollte er nicht reagieren, würde ich als Mieter
die Offenlegung der Betriebskosten-Kalkulation vom Vermieter verlangen. Denn
wenn der Abstellraum für Wohnzwecke genutzt wird, ist dessen Fläche auch der
Wohnung des nutzenden Mieters zuzuschlagen und damit bei der Aufteilung der
Betriebskosten zu berücksichtigen. Damit hätte man zumindest schon mal ein
Druckmittel, mit dem man über den Vermieter auf den Nachbar-Mieter Druck
ausüben könnte.
Wenn es um die Miete/Betriebskosten geht, bekommt man den Vermieter meistens
mobilisiert. Wenn die Belästigung durch die Nutzung des Abstellraums für
Wohnzwecke die Nutzung der Wohnung A unzulässig beeinträchtigt, kann man
außerdem noch mit Mietminderung drohen. Das hilft immer.
Viel Erfolg!
HeinzEric

Hallo,

Eine Nachbar-Wohnung B besitzt ein Abstelleraum dass genau
neben
an Wohnung A ist. der Abstellraum ist gemeinschaftseigentum,
die Nachbar-Wohnung B hat lediglig die Nutzung-Recht auf
diesem
Abstellraum.

Ein Sondernutzungsrecht an einem (Wohn)raum ist, von der Wirkung annähernd identisch mit Sondereigentum.

Das problem ist, dass dieses Abstellraum bewohnt ist, durch
mieter
von Nachbar-Wohnung B.

Ist in der Teilungserklärung, wo das Nutzungsrecht begründet ist, eine Nutzungseinschränkung beschrieben?

als folge, leidet der besitzer von Wohnung A unter lärm,
rauchgerucht, besuche, usw. die direkt wegen benutzung des
Abstellraums für Wohnzwecke verursacht sind.

Fragen: 1) Ist es rechtmässig in einem Abstellraum zu wohnnen?

Meiner Meinung nach nicht, wenn von dem nicht vorgesehenen Gebrauch ein darstellbarer Nachteil für den Miteigentümer ausgeht.

  1. Was sollte man in solcher Situation zu damit die bewohnung
    der
    Abstellraum gestoppt wird.

Hier verschiedene Eskalationsstufen:

  • Man redet vernüftig mit dem Mieter…das es so nicht geht.
  • Der Eigentümer muss aufgefordert werden, den Raum nur wie in der Teilungserklärung vereinbart, zu nutzen bzw. Nutzen zu lassen.
  • Der Verwalter wird aufgefordert, eine vertragsgemäße Nutzung durchzusetzen.
  • In der jährlichen Eigentümerversammlung wird der Fall auf die Tagesordnung gebracht; ein entsprechender Antrag wird eingebracht und beschlossen, dass der Verwalter für die bestimmungsmäßige Nutzung des Raums sorgen soll - er wird ermächtigt und aufgefordert ggf.im Namen der Eigentümergemeinschaft den Anspruch durchzusetzen.
  • Man verklagt den Nachbarn.

P.S.
ab einer gewissen Stufe hat man einen Freund fürs Leben gefunden.

Gruß n.