Darf ich in Deutschland ein Gewerbe führen (Kleingewerbe), obwohl ich meinen Erstwohnsitz in das Ausland verlege, um dort zu studieren? Der Zweitwohnsitz wäre weiterhin Deutschland. Nur ist meine Frage, ob das reicht, um ein Gewerbe hier zu führen.
Darf man in Deutschland ein Gewerbe führen, obwohl man den Erstwohnsitz ins Ausland verlegt hat? Stu
Um eine verbindliche und wahrheitsgetreue Antwort darauf zu erhalten, sollte das örtliche Gewerbeamt dazu befragt werden. Alles andere ist spekulativ.
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Hallo,
das weiß ich leider nicht.
Sorry
Viele Grüße
Sascha
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Guten Tag,
es ist mir kein Hinderniss bekannt.
Ich kenne Jemand:
- Gewerbe bzw. GmbH in Deutschland
- Wohnsitz in Frankreich
Meine Einschätzung: solange kein Geld an das Finanzamt vorbeigeschleust wird, ist die ganze Welt in Ordnung.
Das Gewerbe einfach bei der Steuererklärung melden. Und: schauen Sie wie die Steuer am besten zu melden sind bei einem Steuerberater (Berücksichtigung Doppeltbesteuerrungsabkommen).
Gruss,
Pascal