Darf man in eine Kaminwand reinbohren o.ä.?

Hallo Wissende,

angeregt durch eine Anfrage die mal hier war jetzt im Elektrobrett steht, dort ist wohl sogar eine Lichtschalterdose in einer Kaminwand, der noch genutzt, wird frage ich mal hier nach um das für mich zu wissen.

M.W. darf man nicht mal Dübellöcher in so eine Kaminwand setzen. oder gibt es da Angaben ab welcher Wandstärke man das dann doch darf?
Wenn es regional unterschiedlich ist, für Hessen.

Danke ^ Gruß
Reinhard

Hallo,

normalerweise nein, in Bezug auf Baden Württemberg und der Brandschutzverordnung, aber ich nehme an das dies in den anderen Bundesländer auch so geregelt ist.

Gruß wulfman

Moin,
ich nehme mal an, dass in allen Landesbau- oder Feuerungs- oder was auch immer für Verordnungen die Notwendigkeit einer FEUERBESTÄNDIGEN Kamin-Umkleidung -Ummauerung festgelegt ist. (Es geht hier um Kamine, nicht um Abluftleitungen wie bei einem Brennwertgerät) Alles andere würde absolut keinen Sinn machen.
In dem Moment in dem ich feuerbeständige Bauteile (F90) nach DIN 4102 durch ein Bohrloch schwäche, verlieren sie die F90-Eigenschaft. Kaminformteile die die Minimalanforderungen erfüllen haben schon ein Problem, wenn man sie schief anschaut. Ein 24er Vollsteinmauerwerk hingegen kann u.U. schon einiges vertragen. Allerdings ist auch hier die Bauartzulassung des Bauteiles zu beachten, die Grundlage der F90 Eigenschaft ist.
Im Zweifelsfall nicht bohren, bzw. dem Schornsteinfeger nichts davon sagen :wink:

vnA