Darf man in einen Mehrfamilien, Mietshaus ein Gewe

Guten Tag,
nehmen wir mal an jemand lebt in einen Mehrfamilienhaus mit gesamt 6 Parteien. Eine Partei hat ein Gewerbe angemeldet und repariert im Keller Elektrogeräte wie z.b Fernseher, Waschmaschinen und diverse Kleingeräte. Außerdem kommen mehrmals am Tag LKW s mit Warenlieferungen für diese Partei an, regelmässig kommen auch Vertreter usw auf Besuch. Da die angelieferten Kartongs ect. auch im Haus stehen fühlen sich die anderen Mieter durch diese Partei, bzw durch deren Ausübung des Gewerbes gestört. Nun meine Frage… ist es überhaupt gestattet in einem Mietshaus so ein Gewerbe inkl. Reparaturen auszuüben? Noch dazu im Keller wo ja keine Sicherheitsmasnahmen existieren.

Hallo,

Nun meine Frage… ist es
überhaupt gestattet in einem Mietshaus so ein Gewerbe inkl.
Reparaturen auszuüben?

ich persönlich kenne unzählige Gewerbeeinheiten welche sich unter Wohnraumwohnungen befinden. Warum sollte das verboten sein?

Noch dazu im Keller wo ja keine Sicherheitsmasnahmen existieren.

Welche Sicherheitsmaßnahmen sind denn da genau gemeint?

Gruß

Joschi

Hallo,
das ist eine Frage des Baurechts und des Bebauungsplans. Man müste also erstmal klären, ob es sich um ein Wohngebiet oder ein Mischgebiet handelt, was man am einfachsten bei der Stadt-/Gemeindeverwaltung erfragt. Ich vermute (!) nämlich, daß das bei einer Gewerbeanmeldung gar nicht geprüft wird.
Als nächstes wäre der Mietvertrag der Partei zu prüfen, ob der das erlaubt (sollte man auch aus der Nebenkostenabrechnung erkennen können, weil der Gewerbeteil in der Regel andere Umlageschlüssel - z.B. beim Müll - hat).
Was nicht (auf keinen Fall) geht, ist, daß der Mieter seine Sachen im Gemeinschaftseigentum stehen läst. Da sollte man mal bei seinem Vermieter (oder der Hausverwaltung) vorsprechen, insbesondere, wenn Fluchtwege verstellt werden.
BTW: so lange man da alleine werkelt, sind die Auflagen, was die Räumlichkeiten angebt seitens der Berufsgenossenschaft oder der Gewerbeaufsicht sehr überschaubar.

Cu Rene