Darf man in verlassenen Gebäuden Drehen?

Hallo an Alle,

ich bin neu hier und erhoffe mir Hilfe.
Ich bin eine Sängerin/Songwriterin und im Begriff ein Musikvideo zu drehen.
Dies ist leider gar nicht mein Gebiet und kenne noch keine Ansprechpartner, daher dieser Weg.

Es soll eine No (low)Budget Produktion werden, oder zumindest nur das nötigste kosten, da es so oder so ins Geld geht.
Kennt jemand Drehorte, bei denen man keine Drehgenehmigung braucht?

Ich habe diese verlassenen Gebäuden gefunden:
Beelitzer Heilstätten, ballhaus riviera, Heilstätten grabowsee.
die wären die perfekte Drehlocation,
weiß jemand ob man in diesen Gebäuden Drehen darf?
Wie teuer eine Genehmigung wäre und wo man diese bekommen kann?
 

Ich bin vom Googlen nicht schlau geworden.
Wenn jemand mir noch weitere Vorschläge machen kann,oder meine Fragen beantworten kann wäre ich Dankbar. 

Moin,

weiß jemand ob man in diesen Gebäuden Drehen darf?

der Besitzer?
Ohne dessen Genehmigung zu drehen, bzw. überhaupt das Gelände zu betreten kann mindestens als Hausfriedensbruch oder gar Einbruch gewertet werden.

Wie teuer eine Genehmigung wäre und wo man diese bekommen
kann?

Auch das kann Dir nur der EIgentümer sagen.

Gandalf

Hi , danke für die schnelle Antwort. Wo kriegt man denn sowas heraus, wem die Gebäude gehören?
Da Fotografen auf dem Gelände waren und fotografierten, dachte ich das man es eventuell betreten darf auch ohne Genehmigung.
Danke Dir.
Gruß Vao

Moin,

Wo kriegt man denn sowas
heraus, wem die Gebäude gehören?

ggf. beim Grundbuchamt, aber die sind nicht auskunftpflichtig.
Rumfragen in der Umgebung hilft auch manchmal

Da Fotografen auf dem Gelände waren und fotografierten, dachte
ich das man es eventuell betreten darf auch ohne Genehmigung.

Wenn andere innerorts 70 fahren und nicht erwischt werden…

Gandalf

Also, ich bin kein Rechtsspezialist, wohl ein Interessierter.
Nach allem was ich weiß, muss aus Handlungen auch ein Wille erkennbar sein, und das ist für diesen Fall vielleicht von Bedeutung: Das Gelände zu betreten kann dann eventuell gar kein Hausfriedensbruch sein, wenn der Wille des Eigentümers nicht erkennbar ist. Wenn da kein Zaun drum ist, dann kann sogar trozt gelegentlicher „Betreten Verboten“-Schilder für den Spaziergänger eigentlich nicht erkennbar sein, dass jemand wirklich dezidiert nicht möchte, dass er da drauf geht. Insofern wird man auf solchen Grunstücken sich eventuell frei bewegen können, wenn man sich da verletzt, ist es dann aber noch wieder eine neue Frage. Aber, wenn man auf solch einem Grunstück nun in einem dort stehenden Gebäude dreht, dann dreht man auch die Verantwortung um: Dann nämlich macht man sich ja so häuslich, dass es für jeden Menschen klar wäre, dass man hätte fragen müssen. Insofern: Das Betreten ist wahrscheinlich ok, wenn kein Zaun, das drehen könnte dann recht heikel und unter umständen sogar strafbar / verfolgbar sein, wenn es dem Eigentümer bekannt würde.