ich habe eine Frage mir ist aufgefallen das eine entfernte bekannte, schon die ganze Zeit krankgeschrieben ist, und dennoch sich in der Disco beim Feiern Fotografieren lässt. Darf ich das als aussenstehende Person ihrem Arbeitgeber mitteilen um sie anzuschwärzen?
Ignoranz und Halbwissen…
… führt zu solchen Postings un den bereits erfolgten Antworten.
Jemand ist eben nicht „krank geschrieben“, sondern arbeitsunfähig. Das kann schon mal ein gewaltiger Unterschied sein.
Im Übrigen bezieht sich „Arbeitsunfähigkeit“ nur auf die konkreten arbeitsvertraglichen Pflichten des jeweiligen AN.
Der arbeitsunfähige AN hat keinen Hausarrest. Er hat lediglich zu unterlassen, was der Genesung schadet und das ist auch bei einem Diskobesuch keineswegs eindeutig.
Wo liegt die Dame der Allgmeinheit mißbräuchlich auf der Tasche? Erstens liegt sie ihrem Chef auf der Tasche und zweitens darf man auch bei Arbeitsunfähigkeit aus dem Haus gehen. Bei einem Bandscheibenvorfall ist es nicht gestattet Holz zu hacken, aber bei einem grippalen Infekt darf und soll man durchaus an die frische Luft…
Halbwissen (OT)
Nun die Voll-Wissenden haben keine Fragen, sie wissen ja alles und wer gar nichts weiß, weiß auch nicht, daß er nichts weiß und käme daher nicht auf die Idee hier zu fragen. Ohne Halbwissende wäre das Forum schlichtweg überflüssig, weil leer