Darf man jemanden öffentlich als Kriminellen titulieren?
Hallo,
wenn bei Ebay eine Bewertung erfolgt, die jemanden als einen Stalker tituliert (wörtlich ‚Vorsicht vor dem Stalker‘),
welche rechtlichen Möglichkeiten hat man hier?
Danke!
Darf man jemanden öffentlich als Kriminellen titulieren?
Hallo,
wenn bei Ebay eine Bewertung erfolgt, die jemanden als einen Stalker tituliert (wörtlich ‚Vorsicht vor dem Stalker‘),
welche rechtlichen Möglichkeiten hat man hier?
Danke!
Da gibt es so einen netten Katalog im Strafgesetzbuch: Beleidigung, üble Nachrede und so weiter.
Danke!
Empfohlenes Vorgehen und Kosten?
Das kiebe ich so an diesem Brett: Die präzisen und hilfreichen Antworten. Werde in Zukunft auch alles mit „Es gibt Gesetze“ kommentieren.
Hallo,
ebay ist verantwortlich für sofortige Löschung von Beleidigungen etc., weitere Möglichkeiten wäre die Einschaltung eines Rechtsanwaltes.
si
Danke!
Empfohlenes Vorgehen und Kosten?
Hallo!
wenn bei Ebay eine Bewertung erfolgt, die jemanden als einen
Stalker tituliert (wörtlich ‚Vorsicht vor dem Stalker‘),
welche rechtlichen Möglichkeiten hat man hier?
Was will man denn tun? Die Bewertung entfernen lassen? Dann könnte man versuchen, den anderen zu einer einvernehmlichen Rücknahme zu bewegen. Unterstreichen könnte man das damit, dass unwahre Behauptungen den Straftatbestand der Verleumdung erfüllen könnten und man gewillt sei, das auch der Staatsanwaltschaft mitzuteilen.
Das Problem ist, dass eben nicht alle „Stalker“ gleich auch „Kriminelle“ sind. Im StGB taucht der Begriff jedenfalls nicht auf. So kann es ja auch sein, dass man den Kunden eben als nervig ansieht, weil er zwei Mails mehr geschrieben hat als nötig gewesen wäre. Dann ist der Gebrauch des Wortes „Stalker“ wohl von der Meinungsfreiheit geschützt und man hat keinen Anspruch auf Entfernung.
Sollte man aber sicher sein, dass man Opfer einer Verleumdung oder einer üblen Nachrede geworden ist und der Vertragspartner zeigt sich uneinsichtig, kann man die Zustimmung zur Löschung auch auf dem Klageweg erzwingen.
Die Präzision der Antwort entspricht der Präzision der Fragestellung. Üble Nachrede greift ja beispielsweise nicht, wenn die behauptete Tatsache erweislich wahr ist, und das geht aus dem Ursprungsposting nicht hervor…
Danke!
Eine ganz normale Anzeige bei der Polizei bringt wohl nichts oder?
Gehört es aber nicht zur Beantwortung einer rechtlichen Frage, die Umstände, die der Fragende erkennbar übersehen hat, zu erforschen?