Darf man Kontroliert werden wenn man sich ausweist

Darf man von einem Polizisten Durchsucht werden wenn man sich
ausweißen kann und eine Kontrolle verneint?

Habe gehört dass man von der Polizei nicht kontrolliert werden
darf wenn man es nicht gestattet unter der Bedingung dass man
mindestens 16 Jahre alt ist, sich ausweißen kann und kein Verdacht
auf Drogen, Alkohol oder sonstiger Rauschmittel Konsum besteht.

Internet steht nichts darüber aber
interessieren tut es mich trotzdem, vllt weiß ja jemand etwas darüber
und könnte mich ein wenig aufklären.

Hallo Slyvezz,

Habe gehört dass man von der Polizei nicht kontrolliert werden darf wenn man es nicht gestattet unter der Bedingung dass man mindestens 16 Jahre alt ist, sich ausweißen kann und kein Verdacht auf Drogen, Alkohol oder sonstiger Rauschmittel Konsum besteht.

Ich vermute mal dass du mit „kontrollieren“ duchsuchen meinst. Glaubst du es würde der Polizei schwer fallen einen passenden Verdacht dafür zu erfinden?

Gruß
N.N

Hallo N.N
Ja mit Kontrollieren meine ich durchsuchen.
Natürlich würde es ihnen nicht schwer fallen einen Grund zu finden, aber wenn die Polizei bspw. eine Personenkontrolle durchführt merken sie eigentlich sofort ob alles stimmt oder nicht.
Deshalb auch meine Frage ob sie jemanden trotzdem durchsuchen dürften auch wenn man das verneint

lg slyvezz

Hallo Slyvezz,

aber wenn die Polizei bspw. eine Personenkontrolle durchführt merken sie eigentlich sofort ob alles stimmt oder nicht.

wie kommst du denn auf diese Idee? Bist du der Meinung dass jeder Polizist einen Lehrgang zum Hellseher machen muss? Auch unverdächtig aussehende Personen sind durchaus in der Lage gegen geltende Gesetze zu verstoßen. Also wie sollte die Polizei „sofort“ merken „ob alles stimmt oder nicht“?

Deshalb auch meine Frage ob sie jemanden trotzdem durchsuchen dürften auch wenn man das verneint

Deshalb auch meine Antwort. Grundlos darf eine Personendurchsuchung nicht durchgeführt werde. Allerdings wird dir diese Antwort nicht viel nutzen. Im Fall des Falles ist es nun mal 0,00 Problem für den durchsuchenden Polizisten einen entsprechenden Grund zu erfinden.

Gruß
N.N

Deshalb auch meine Antwort. Grundlos darf eine
Personendurchsuchung nicht durchgeführt werde. Allerdings wird
dir diese Antwort nicht viel nutzen. Im Fall des Falles ist es
nun mal 0,00 Problem für den durchsuchenden Polizisten einen
entsprechenden Grund zu erfinden.

gut, dass jedes polizeiliche handeln gerichtlich auf seine rechtmäßigkeit überprüft werden kann, so dass kein polizist irgendetwas „erfinden“ muss…

Auch in Bayern, nee oder?

Gruß Herr_Schulz

Auch in Bayern, nee oder?

Gruß Herr_Schulz

in bayern gibt es keine polizeiwillkür, aber theoretisch ja.

Hi,

hier hilft ein Blick in die jeweiligen Polizeigesetze der Länder bzw. die Bundesgesetze für die Bundespolizei, Zoll oder das BKA. In Hessen z.B. ist die Durchsuchung von Personen im HSOG geregelt: http://www.landesrecht-hessen.de/gesetze/31_oeffentl…
Für die Bundespolizei hier: http://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/__43.html

Wie man sieht wird da ein Satz wie „Ich bin über 16 und kann mich ausweisen“ vor Ort nicht viel nützen. Ob die Massnahme gerechtfertigt ist kann/muss man dann später vor Gericht klären lassen.

Gruss
K