Darf man Leistung nach Zahlung unter einigen Umständen erbringen?

Meine Frau und ich versuchen folgendes zu verstehen:

Darf man eine Installationsdienst z.B. unter Bedingung „Erst nach Zahlung“ anbieten?

Nicht so direkt sondern, wenn z.B. eine Internet Firma sagt, „Nur nach Kauf einer Installatinscode bei uns machen Wir die Installation Ihres digitalen Produkts für Sie.“
Hier wird den Code dann erst nach Zahlungseingang erhältlich, was gleichfalls den Service irgendwie nur nach Zahlung ermöglicht.

Hallo,

ob man Vorkasse fordern darf? Ja sicher darf man das.

Na immerhin, vorher war’s der Schwager. Wann kommt eigentlich Oma ?

Oh, erstmal Danke fürs Antworten.

Wäre da auch richtig wenn die Firma direkt sagen würde „Wir bieten Installationsdienst aber erst nach Zahlungseingang“?
Ohne die Sache mit Installatinscode zu erwähnen.
Weil Wir dachten immer, dass man keinen Dienst zahlen darf bevor die Leistung erbarcht wurde.

Wir diskutieren viel zu Hause und sobald wir etwas nicht verstehen stellen Wir Fragen. Der Schwager wohnt nicht bei uns, aber meine Frau schon, und wir diskutieren weiter. Ich sehe da kein Problem.

Diese Frage ist außerdem allgemein und betrifft das vorherige Thema nicht direkt.

Nö, das dachtet ihr bestimmt nicht. Schonmal Bus gefahren, ins Schwimmbad gegangen?

In der IT-Branche ist der Kauf von Codes schon fast die Regel geworden.
Sieh es als das an, was es ist:

Du kaufst einen Gutschein, der den Aussteller zur Erbringung einer Leistung verpflichtet.

1 Like

Ich auch nicht.
Aber ich verstehe den Fragegrund schon nicht so richtig.
Du fragst doch, ob man erst etwas berechnen darf (nennt man Vorkasse) bevor man etwas liefert oder den Zugang(Code) ermöglicht.

Ja, darf man. Ist seit den Zeiten des Onlinehandels sehr üblich, leider.
Früher bekam man immer eine Rechnung, hatte aber die Lieferung schon erhalten.
Das hatte viele Vorteile für den Kunden. Stimmte nämlich etwas mit der Lieferung nicht, so zahlte man auch erst einmal nicht !

MfG
duck313

1 Like

Hi,

vor der Leistung zu bezahlen ist absolut gang und gebe. Überall wo du Eintritt zahlen musst, bezahlst du bevor du eine Leistung erhalten hast bzw. eine erbracht wurde. Weshalb sollte man das auch nicht dürfen? Bei Handwerkern kann es im Zweifelsfall schwieriger werden, bei Mängeln die Nachbesserung zu erhalten weil man kein finanzielles Druckmittel hat. Deshalb wird es nicht unbedingt empfohlen, vor Erbringung der Leistung zu zahlen. Aber verboten ist es nicht.

Grüßle
Frank K.

1 Like

Ist mir jetzt klar geworden, ich namm viel Bezug auf Handwerkern und dachte es wäre die Regel, bzw. Pflicht weil der Handwerker das Geld meist fordert wenn er fertig ist

Servus,

auch früher war es schon endlos blauäugig, an Kunden aus Ländern, in denen Beitreibung schwierig ist, nicht gegen Vorkasse zu beliefern. Lieferung gegen Vorkasse beim ersten oder bei den ersten Aufträgen oder wenn eine oder mehrere Lastschriften geplatzt sind, oder wenn Creditreform die Bonität für zweifelhaft hält usw. usw. sind ebenfalls uralte Praxis.

Schöne Grüße

MM

1 Like

Ja, die dürfen das. Sind quasi Geschäftsbedingungen des Anbieters oder seine Bedingungen für einen Vertrag mit dem Käufer. Wem das nicht gefällt, ist andererseits auch nicht gezwungen, das Angebot anzunehmen.

Ich konnte mir das Ganze nur schwer nachvollziehen weil wie vorher gesagt, Hadwerker meist nach Anbringung der Leistung erst die Rechnung ausstellen, aber auch bei vielen Internet Dienstleistern wie Hosting-Services, die alle Dienste schon im Voraus freischalten bevor die Zahlung eingegangen ist. Vermutlich aus diesem Grund hatte ich angefangen zu glauben, dass sie alle vepflichtet sind so zu machen. Aber jetzt anhand eurer Erklärungen kann man besser verstehen.

Man stellt die Fragen nicht um einer zu ärgern.

Klar, so wie Nachnahme. Es sind und waren aber stets Ausnahmen für Sonderfälle.