ich würde gerne mit einen Bekannten aus Ungarn maßgeschnittene/hergestellten Luftgewehrschäft im Internet verkaufen. Es sollte nur als kleiner Nebenverdienst dienen.
Darf er das nach den Waffengesetz her dies tun oder es ist verboten?
der Verkauf von erlaubnisfreien Waffen(zubehör)teilen ist legal und unterliegt keiner weiteren Erlaubnis. Du brauchst nur einen ganz normalen Gewerbeschein, wenn der Umsatz eine bestimmte Grenze übersteigt (genaue Infos hierzu gibt Dir jeder Steuerberater).
Nur wenn man erlaubnispflichtige Waffen(teile) verkaufen möchte, benötigt man eine Waffenhandelslizenz.
Danke für deine Antwort!
Ich selbs möchte Sie nicht verkaufen. Nur mein Bekannter aus Ungarn wil sein selbstgebastelte Gewehrschäfte verkaufen.Er würde es gerne im Internet verkaufen. Ich selbst bin nur dafür da um ihn dabei untertützen wie Zb.:Seite übersetzen, gewisse Aufträge entgegennehmen, weil sein Deutsch nicht genug dafür ist.
Muss ich mich auch gewerblich anmelden? Ich würde von meinen Bekannten vielleicht 10 Euro pro Autrag bekommen. Man kann das echt nicht als Nebenverdienst anerkennen, weil er dann 2-3 Aufträge im Monat höchstens erledigen könnte. Er hat auch noch eine Arbeit.
Meine Situation hat sich etwas geändert. Mein Bekannte möchte sich nicht gewerblich anmelden dafür. Die Frage ist, muss ich mich jetzt gewerblich anmelden?
Ich benutze mein eigenen Egun konto und mein Bankkonto dafür. Ich verkaufe die Schäfte von meinen Bekannten.
ICh überweise ihn hinterher, 80 Prozent von den Verkaufspreis.
Unter was fällt den das? Ich denke nicht, dass wir viele verkaufen werde erstmal. Wir haben beide noch ein Hauptberuf. Bis welche Einnahmen muss ich mich bei Finanzamt melden?
Das ist eine Frage für einen Steuerberater. Da sich die Gesetze dauernd ändern kann der das am besten sagen. Ich habe von meinem Steuerberater Ende des Jahres ein Schreiben über Neuerungen erhalten, da stand auch was über Online Verkäufe drin.
Ich kenne das so: Wenn jemand regelmäßig die gleichen Produkte verkauft, muss er ein Gewerbe anmelden. Dann gibt es noch die Kleinunternehmerregelung (das hat auch was mit der MwSt. zu tun).
Selbst wenn Du ein Gewerbe anmeldest, müsstest Du ja eine Rechnung von Deinem Kollegen erhalten, damit die Differenz besteuert werden kann. Und dann gibt es ja noch die Umsatzsteueridentnummer für Geschäfte innerhalb der EU. Und der Steuerkram …
In Deinem Fall kommst Du um einen Steuerberater nicht rum.
Da sind zu viele Dinge unklar.
So ein Beratungsgespräch sollte eigentlich kostenlos sein.