Ich habe einen Receiver bei ebay verkauft.
Das Gerät war tip top in Ordnung.
der Käufer meint nun er sei Kaputt.
Er will Ihn nun selbst reparieren lassen.
Meine Frage: darf er das?
Ich habe einen Receiver bei ebay verkauft.
Das Gerät war tip top in Ordnung.
der Käufer meint nun er sei Kaputt.
Er will Ihn nun selbst reparieren lassen.
Meine Frage: darf er das?
Ich meine, der Käufer darf nur in beiderseitigem Einverständnis/Rücksprache den Receiver reparieren (lassen). Das wäre dann klug, wenn es sich um einen überschaubaren kleineren Schaden handelt, z.B. Austausch einer defekten Sicherung, Glühbirne, abgeknickte Antenne oder ähnlichem. Dann lässt es sich ja übersehen, dass ein Post-Rücktransport aufwendiger und teurer wäre. Wenn das Gerät aber nicht mehr funktioniert, verursacht durch einen Fehler innerhalb der „Blackbox“ Elektronik, dann würde ich als Verkäufer darauf bestehen, das Gerät zurückschicken zu lassen oder mich von meinen Pflichten als Verkäufer entbinden zu lassen, ohne eine schlechte Wertung reingewürgt zu kommen. Denn auch der Käufer trägt ein Risiko mit bei solchen oder ähnlichen Aktionen: Wenn man „Elektronik“ preiswert Sekondhand erwerben will und diese sich zuschicken lässt auf dem Postwegs bei den ausgesetzten Belastungen, Erschütterung, Winterwitterung, Feuchtigkeits-Kondensationskorrosion, muss damit rechnen, dass es zu Problemen kommen kann. Wer eine schlechte Frustration-Toleranz =schlechte Nerven hat sollte seine Nerven und die anderer schonen und „so blöd sein“ alles neuwertig mit 3 Jahresgarantie ohne Jammern „Geiz iss net janz so geil“ bei Mediamarkt kaufen. Ich breche hier eine Lanze für diejenigen, die unter viel Mühe die Pakete verpackt haben für ein Stundenlohn unter 5,50€ und dann nur Undankbarkeit ernten! Lassen Sie sich durch solche Miesepeter-Kunden nicht entmutigen, sprechen Sie mit dem Ebayteam, falls Sie eine vernichtende Kritik bekommen, die sind Verpflichtet, Negativwertung nach Anhörung beider Seiten wieder herauszunehmen!
Bei Elektronikartikel würde ich in Zukunft generell vor dem zusätzlichem Risiko „Winterversandt“ warnen…und irgendwann liest sich ein Verkaufsangebot so einschläfernd wie ein Gesetzbuch…
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Könnte einfach sein : Hast Du die Garantie/Gewährleistung (Stichwort Privatverkauf) im Angebot ausgeschlossen?
Falls ja, kann er soviel reparieren, wie der will, kann Dich aber wahrscheinlich nicht belangen. (Es sei denn, Du hast Mist gebaut).
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
wenn du sagst, das gerät wäre ok gewesen und der käufer behauptet das gegenteil steht doch eigentlich aussage gegen aussage, oder? wenn er auf eigene rechnung jetzt einen angeblichen schaden selbst beheben lassen will- dann lass ihn doch.