Habe einen Freund, der bei einer großen deutschen Computertestzeitschrift arbeitet. Diese bekommen unmengen Testhardware von Herstellern oder neueste CEBIT Ware zugeschickt. Darf man solche Ware privat oder gewerblich verkaufen?
Darf man die bei Ebay verkaufen obwohl keine Rechnung keine vorhanden ist?
Keine einfache Frage, viele „Faktoren“ die aus der Frage nicht ersichtlich sind, die aber sehr wichtig sind.
Ich denke/glaube (bin aber kein Jurist!):
Privat ist schon mal ganz heikel: Wenn der Arbeitgeber (Verlag) es dem Mitarbeiter gestattet, ihm also die Ware ueberlaesst und er damit „privat“ machen kann was er will, dann waere die Ware sozusagen eine Sonderzahlung und waere wohl als Teil des Einkommens zu betrachten und somit zu versteuern.
Wenn der Arbeitgeber die Ware nicht explizit ueberlaesst und der Mitarbeiter sie einfach so verkauft koennte das als Diebstahl ausgelegt werden und strafrechtliche Konsequenzen haben, und natuerlich zur fristlosen Kuendigung fuehren.
Gewerblich ist auch schwierig. Der Verlag koennte das noch am ehesten direkt selbst machen, sofern es denn die Ueberlassungsvereinbarungen mit den Herstellern ueberhaupt zulassen. Dann haette der Verlag die Ware zum Nulltarif erhalten und wuerde entsprechend dran verdienen und das dann eben versteuern.
Wenn der Mitarbeiter ein eigenes Gewerbe hat gilt im Prinzip das Gleiche wie oben: Irgend wie muss geregelt sein wie das „Eigentum“ an der Ware vom bereitstellenden Hersteller auf den Verlag und von dort auf den Mitarbeiter uebergeht.
Ohne die offenen Punkte oben zu klaeren kann man also keine Antwort geben.
Gruss
Hallo, danke für die Antwort! Die Besitzfrage ist nicht das Problem, denn die Waren sind im Prinzip für 0 Euro übergeben. Die Hauptfrage ist: Darf ich eine solche Ware ohne was falsch zu machen verkaufen?
Ich mache mal ein Beispiel dazu: Sie bekommen ein Auto geschenkt… ohne Rechnung … Dürfen sie ein solches Auto dann auch nicht verkaufen… scheint mir eigentlich logisch dass man es verkaufen darf oder?Ich bekomme in diesem Beispiel Ware für 0 Euro überlassen und die Frage ist hierbei ob ich sie verkaufen darf ohne eine Rechtsverletzung zu begehen…
Ich hoffe ich war diesmal deutlicher und habe mein Anliegen gut dargestellt.
Gruß
Hallo
wie gesagt bin ja kein Anwalt. Wenn natuerlich die „Ueberlassung“ belegt ist (sprich der Arbeitgeber tatsaechlich „schenkt“) duerfte der Verkauf wohl moeglich sein. Bleibt allerdings auf jeden Fall der steuerliche Aspekt. Als einfachen nicht-gewerblichen und steuerfreien „Privatverkauf“ wuerde ich als Finanzamt das ganze nicht durchgehen lassen, denn es duerfte eine Ware von nicht unerheblichem Wert (wenn nicht beim Einzelstueck dann doch vermutlich in der Summe) im Rahmen eines Anstellungsverhaeltnisses zusaetzlich zum Lohn „geschenkt“ werden, und das ist dann eben doch ein „geltwerter Vorteil“ oder eine „Sonderleistung“ oder wie auch immer das genannt werden möge. Insofern koennte also Lohnsteuer eine Rolle spielen (beim Übergang von AG auf AN), und/oder Einkommenssteuer und/oder Umsatzsteuer beim Verkauf.
Das alles sollte aber mal besser ein Jurist und Steuerrechtler beantworten, ich bin eigentlich totaler Laie und habe mit diesen Themen nur oberflächlich bei unseren abgeschriebenen oder eben als „Bonus“ überlassenen Geräten zu tun. Ich vermute hier also nur.
Gruss