Darf man mir kündigen ?

Hallo Leute eine ganz wichtige und eilige frage !
Seit ca 2006 arbeite ich für meinen Mann. Letztes Jahre haben wir uns getrennt und seit dem ist der Wahnsinn los. Ich wollte dem Stress aus dem weg gehen und bin zu ihm zurück aber habe es nicht lange ausgehalten .vor allem als er mich beschuldigt hat ihn mit hiv zu infizieren.habe daraufhin zwei Test gemacht und beide waren negativ.da war es für mich klar ich muss aus der ehe raus…

…Jetzt hat er mir vor zwei Tagen fristgerecht zum Ende nächsten Monats gekündigt.in meinem Arbeitsvertrag steht aber dass ich 3 Monate kundigungszeit habe.ausserdem steht in meinem vertag dass ich 1.3%provision auf den gesamt Umsatz bekomme…2011wurde es nicht einmal getan.
Mein Mann sagte bei der Kündigung zu mir er tut mir einen Gefallen mit der fristgerechten Kündigung weil er mir bei allen Sachen die ich gemacht habe mir eine fristlose Kündigung geben könnte.
Fakt 1 letztes Jahr kurz nach der ersten Trennung hat er den Schlüssel in der Wohnung ausgetauscht war ich so fertig dass ich für drei Wochen krankgeschrieben war.in der zeit hat mich eine Freundin 1x zum raus gehen überredet und ich habe mich so abgeschossen gott wie noch nie…dieser Kummer hat mich irre gemacht. Davon hat er erfahren weil er die ganze zeit einen Detektiv an mich gesetzt hat

Fakt 2: für meine Mama habe ich letztes jahr zwei Jalousien über die Firma gekauft und diese Rechnung von meinem Konto überwiesen
(Davon wusste er Bescheid tut heute aber so als ob es betrug war)

Fakt 3 ich wollte um jeden Preis mich selbständig machen um von meinem Mann unabhängig zu sein …diese fand er eines Tages gut .habe ihm vorgeschlagen dass ich dass Schächte Produkt was er anbiete an mich nehme u d versuche es groß zu ziehen mit der Idee gemeinsam eine Fertigung in Polen zu eröffnen…als ich dann einmal einen Kunden von ihm beliefert habe und er merkte dass ich Erfolg haben konnte hat er es mir zu erst nur für den Raum bremen erlauben wollen und zum Schluss ganz verboten mit der Aussage er zieht sich die Konkurrenz nicht hoch und Schau zu.

Meine frage: sind das Delikte mit denen er eine fristlosen Kündigung aussprechen kann?er droht mir wenn ich gegen ihn Klage dann wird er mir fristlos kündigen …kommt er damit durch?

Hallo,

die Frage kann man so nicht aus der Ferne beantworten.
Aber wnn Sie so einen Rosenkrieg führen, sollten Sie das über einen Anwalt klären lassen.
Dazu müssen am Besten schriftliche Vereinbarungen her usw.
Einfach so kündigen geht auf jeden Fall nicht, und für eine fristlose Kündigung kann man keine Dinge heranziehen, die schon lange her sind.
Also, ab zum Anwalt!!!

Die Schilderung könnte Stoff für einen Krimi liefern. Wenn sie wirklich alle wesentlichen Elemente enthält, würde ich vermuten, dass die Situation eine fristlose Kündigung nicht rechtfertigt.
War die zum Ende Februar ausgesprochene Kündigung denn nun „fristgerecht“ oder gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten? Nur eins von beiden kann richtig sein.
Geht es nur um die Frage, ob dir das Gehalt auch für März und April zusteht, dann kann ich dich beruhigen: Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein Gericht die fristlose in eine fristgerechte Kündigung ümwandeln würde.

Hallo,

also ich möchte mir als „Laie“ da jetzt nicht die Finger verbrennen ohne Verträge und ähnliches gesehen zuhaben. Tu dir selber einen gefallen, und hol dir nen Fachanwalt, kostet was, lohnt sich aber (vorallem was die Provision angeht).
Viel Glück weiter, und halt die Ohren steif.

Greetz Nordi

Hallo,
das hörst sich ja alles schrecklich an… ehrlich ich würde mir auf jedenfall einen RA nehmen.

zu 1. Krankheit heisst nicht du musst zu hause bleiben…
zu 2.
ok das wäre eine Abmahnung… und die haette er dirket aussprechen muessen… hat er aber nicht

zu 3: bin ich überfragt…
alles in allem eine ganz schöne mist…
ich wünsche dir viel kraft und mut !!
Maike

Anwalt einschalten. Peter A. Hoppe

Das klingt ja alles ganz schön daneben. Also als erstes mal, wenn in dem Vertrag steht, dass du 3 monate Kündigungsfriest hast, dass muß er die bei einer „fristgerechten Kündigung“ auch einhalten. Zu den anderen Sachen kann ich nicht viel sagen. Ich würde es aber auf jeden Fall mit einer Kündigungsschutzklage versuchen. Selbige muß allerdings spätestens 3 Wochen nach erhalt der Kündigung gestellt werden. Das Beste wäre, sich sofort und umgehend mit einem Anwalt in Kontakt zu setzen und sich zumindest beraten zu lassen. Die können dann auch genau sagen, wie die Chancen in einem Prozess aussehen.
Ich hoffe, ich konnte helfen.

Hallo
das ist wirklich sehr, sehr komplex.
Ich würde empfehlen, einen Anwalt auszusuchen und dort nach Rat zu fragen.
Es tut mir leid, aber ich kann leider dazu nichts aussagefähiges sagen.
Viel Erfolg!
MFG
Marcjue

Hallo,

dass ist ja eine ganze Menge…

Ich mache es aber ganz kurz:
Kündigen kann man immer. Fristlos oder fristgerecht.
Ob die Kündigung wirklich rechtens ist, stellt das Gericht fest.
Arbeitgeber können auch fristlos, hilfsweise fristgerecht kündigen. Das machen sie dann, wenn sie nicht ganz sicher sind, ob die Gründe für eine fristlose Kündigung ausreichen würden.

Ob man Recht bekommt ist von vielen Faktoren abhängig, Sachlage, Rechtsanwälten, Richtern…

Diese Kündigung zum Ende des nächsten Monats ist auf keinen Fall fristgerecht, wenn Du eine Kündigungsfrist von drei Monaten in Deinem Arbeitsvertrag stehen hast.

Zu Fakt 1
Nicht bei jeder Krankheit muss man immer Zuhause bleiben. Kommt auf die Krankheit an…

Zu Fakt 2
Muss ein Arbeitsgericht klären

Zu Fakt 3
Muss ein Arbeitsgericht klären

ACHTUNG !!! Die Klagefristen unbedingt beachten. D.h. willst Du gegen die Kündigung vorgehen, dann muss die Klagefrist eingehalten werden. D.h. Du musst möglichst schnell, aber spätestens innerhalb drei Wochen nach Erhalt der Kündigung zum Arbeitsgericht gehen…

Siehe z.B. hier:
http://dejure.org/gesetze/KSchG/4.html

Am besten wird es sein, dass Du direkt zu einem Anwalt für Arbeitsrecht gehst und Dich erkundigst.

Viel Glück !

MfG
Harley

Hallo,

dazu möchte und kann ich mich nicht äußern. Ich denke dass hier dringen ein Anwalt zu Rate gezogen werden muss.

Viele Grüße

In Ihrer Fragen wird Privates und Arbeitsrechliches durch ein ander geworfen was in Kleinsbetrieben meistens üblich ist, was aber eine Beantwortung ihrer Frage um so schwieriger macht. Ihr Argeitgeber ist an der drei monatigten Kündigungsfrist gebunden und muss sie einhalten. Eine nachgeschobene fristlose Kündigung ist irrelevant, wenn sie keine grobfahrlässiges Verhalten zu Schädigung des Betriebes begangen haben.
Mein Rat: Lassen sie den Sachverhalt Per Arbeitsgericht klären und verklagen ihrer Seits den Arbeitgeber.

Hallo,

das tut mir sehr leid für Sie, was Sie zur Zeit alles durchmachen müssen. Aber dieser Fall ist sehr komplex, so dass ich Ihnen dringend empfehlen möchte, einen Anwalt mit der Klärung zu beauftragen. Den werden Sie auf Dauer ohnehin brauchen.

Ich wünsche Ihnen alles erdenklich Gute und viel Kraft.

Beste Grüße

Ob die angeführten Sachverhalte Gründe für eine fristlose Kündigung sein könnten oder nicht, ist egal, denn: fristlose Kündigungen müssen spätestens 14 Tage nach dem „Kündigungsereignis“ ausgesprochen werden. Diese Frist ist nach dem vorgetragenen Sachverhalt längst abgelaufen.
Wenn im Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten steht, dann ist diese einzuhalten. Ebenso ist Provision zu zahlen.
Wenn alles nicht freiwillig geschieht, dann Klage vor dem Arbeitsgericht; aber: Dort gilt eine 3-Wochenfrist!! Im Klartext: Spätesten 3 Wochen nach der Kündigung muss die Kündigungsschutzklage erhoben sein.
Robby1

Hallo Cohrs,

entschuldige bitte, aber ich glaube, die eventuelle fristlose Kündigung ist das kleinste Problem in dem Wust der Baustellen. Du redest von einem Zeitraum von über einem Jahr, von falschen Anschuldigungen, Betrug und was sonst noch alles.

Nimm all deinen Kram und gehe zu einem Anwalt. Am besten einem Fachanwalt, der Familienrecht und Arbeitsrecht zusammen verarbeitet. Für diese umfangreichen Geschichten ist dieses Forum, glaube ich, nicht wirklich geeignet.

Alles Gute
Gruß Fredo

Hallo Cohrs,

Wenn im Arbeitsvertrag einen dreimonatige Kündigungsfrist geregelt ist, dann muss diese auch eingehalten werden. Eine Kündigung zum nächsten Monatsende ist schlicht unwirksam. Wenn in der Kündigung nicht steht, dass die Kündigung hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausgesprochen wird, ist sie hinfällig.

Eine Kündigung ist dann erst wieder im Februar mit Drei-Monats-Frist, also zum 31.05.2013 möglich.

Zu den Provisionszahlungen: Wenn sie vertraglich zugesichert sind, müssen sie auch gezahlt werden. Es könnte aber sein, dass Sie damit etwas spät dran sind, denn i.d.R. müssen solche Forderungen zeitnah geltend gemacht werden - bei Ihnen ist es aber jetzt schon ein Jahr her. Hierzu sollten Sie sich von einem Anwalt beraten lassen.

Zur fristlosen Kündigung:

Punkt 1 ist nicht relevant. Ihr Mann/Arbeitgeber hat schon seit Langem nachweislich Kenntnis von dieser Tatsache. Eine Kündigung hätte nur unmittelbar nach Erlangung der Kenntnis ausgesprochen werden können. Das Gleiche gilt für eine Abmahnung, die in dieser Sache hätte erteilt werden können.

Punkt 2 ist kritisch - nicht, weil es für die Kündigung relevant ist. Hier gilt das Gleiche wie oben: Ihr Mann wusste davon - entweder, er wird sofort aktiv, oder gar nicht. Abgesehen davon: wenn er das als Kündigungsgrund vorbringt, schaut die Steuerprüfung bei ihm vorbei (ggf. durch Ihre Unterstützung) - ich kann mir nicht vorstellen, dass das in seinem Interesse ist. Schließlich ist er als Geschäftsführer für Steuerbetrug haftbar, während Sie als Angestellte hier nur in zweiter Linie verantwortlich sind.

Fakt 3: Was soll daran ein Kündigungsgrund sein? Außerdem gilt auch hier: Ihr Mann wusste davon schon lage; entweder, er wird gleich in Form von Abmahnung / Kündigung aktiv, oder er lässt es bleiben.

Also: Suchen Sie einen Anwalt für Arbeitsrecht auf und lassen sich formal bezüglich der (Un-)wirksamkeit der Kündigung durch Ihren Arbeitgeber beratenr; der Anwalt wird die entsprechenden Schritte einleiten.

Viele Grüße
tinastar