Hallo,
Darf man mit dem Fahrrad in Anliegerstraßen fahren ohn jemanden besuchen zu wollen? Also die Straße quasi als abkürzung nutzen?
MfG
Hallo,
Darf man mit dem Fahrrad in Anliegerstraßen fahren ohn jemanden besuchen zu wollen? Also die Straße quasi als abkürzung nutzen?
MfG
Anliegerstraßen?
Meinst du Straßen in denen es nur Anliegern und Besuchern erlaubt ist zu parken?
Bei durchfahren kann dir eig nichts passieren. Mir wäre es neu, wenn man dich dafür belangen könnte.
Solche straßen gibt es ja aufgrund von Parkplatzmangel und Ruhe.
Da du keinen parklplatz mit dem Fahrrad brauchst sollte es kein problem geben solang du keinen Lärm machst
Hallo nokia,
Darf man mit dem Fahrrad in Anliegerstraßen fahren ohn
jemanden besuchen zu wollen? Also die Straße quasi als
abkürzung nutzen?
das kommt darauf an, mit welchen Kennzeichen die Anliegerstraße als solche gekennzeichnet ist:
Zeichen 250 (weiß mit rotem Rand) verbietet die Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art, dazu gehört auch ein Fahrrad-
Zeichen 260 (weiß mit rotem Rand, Krad und PKW übereinander) verbietet die Durchfahrt für Kraftfahrzeuge, zu diesen gehört ein Fahrrad auch dann nicht, wenn es von einem Bodybuilder gefahren wird.
Gruß, Karin
Anliegerstraßen?
Meinst du Straßen in denen es nur Anliegern und Besuchern
erlaubt ist zu parken?
Im Volksmund versteht man darunter Straßen, die für alle Fahrzeuge gesperrt sind, wenn sie nciht von Anliegern bewegt werden.
Bei durchfahren kann dir eig nichts passieren. Mir wäre es
neu, wenn man dich dafür belangen könnte.
Dann festhalten, jetzt lernst Du was: Vor diesen Straßen steht ein rundes Schild, Grundfarbe weiß, mit rotem Rand, versehen mit einem Zustazschild „Anlieger frei“. Das runde Schild sagt: „Verbot für Fahrzeuge aller Art“. Also auch für Fahrräder.
Solche straßen gibt es ja aufgrund von Parkplatzmangel und
Ruhe.
Da du keinen parklplatz mit dem Fahrrad brauchst sollte es
kein problem geben solang du keinen Lärm machst
Genau. In Fußgängerzonen und auf Autobahnen gilt das übrigens auch. Nicht klingeln, dann geht alles.
ok lag ich weit daneben ;D
naja eine Fußgängerzone heißt nicht umsonst so und eine Autobahn ist wieder etwas komplett anderes^^
eine Anliegerstraße gibt es ja auch nicht weil mit erhöhter geschwindigkeit gefahren wird ^^
Aber ja ich lag falsch ;D
Hallo,
Darf man mit dem Fahrrad in Anliegerstraßen fahren ohn
jemanden besuchen zu wollen? Also die Straße quasi als
abkürzung nutzen?
Hallo,
wie bereits geschrieben, kennen wir alle die Verkehrszeichen, rund und rot ist immer ein Verbot. Hier also verkehrsverbot für Fz aller Art. Darunter (vermutlich) das Zusatzzeichen „Anlieger frei“.
Nun die Frage, wie ist dieser Begriff zu deuten.
Alter Grundsatz, es ist alles eine Frage der Begründung.
Z.B., ich fahre mit meinem Fahrrad durch diesen Bereich, und werde angehalten (vermutlich sehr selten), dann erkläre ich dem Anhaltenden: Ich war hier mit einer Person verabredet, habe aber beim durchfahren festgestellt, das er nicht da ist. Oder: ich suche eine bestimmte Hausnummer usw. usw.
Alles klar,
Gruß premme
Hallo,
Darf man mit dem Fahrrad in Anliegerstraßen fahren ohn
jemanden besuchen zu wollen? Also die Straße quasi als
abkürzung nutzen?
wenn Verbot für FZ aller Art, dann auch für Fahrräder.
Wenn Du angehalten wirst, sagst Du, Du wolltest jemanden besuchen, der in der Straße wohnt, der war aber nicht zu Hause. Das hast Du festgestellt, weil z.B. sein PKW nicht da war, er allein wohnt und Du deswegen nicht einmal klingeln mußtest.
Was Du nicht sagen darfst: Du wolltest dort Blumenpflücken. Das wäre dann kein spezielles Anliegen mehr. Natürlich darfst Du auch nicht mit Abkürzung kommen.
Im Allgemeinen hält die Polizei keine Fahrradfahrer in Anliegerstraßen an, weil das die Bewohner auch kaum stört. Meist geht es um PKW, die abkürzen, Lärm, Abgas verursachen und häufig auch noch zu schnell unterwegs sind.
MfG
Viele Grüße
Holygrail