Wie sieht es mit der Weiterverwendung des Namens „50 Shades of Grey“ bzw „Shades of Grey“ aus??
Weis jemand ob man diesen zum Beispiel auf einer Homepage verwenden darf um Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung zu machen.
Das kann dir nur der Inhaber des Namens beantworten. Es wäre uch ratsam das genau zu prüfen. Eine Urheberklage oder Unterlassungsklage wird teuer.
Viele Grüße
Polus
Hallo Alina,
danke für Deine Frage.
Bin mir ziemlich sicher, das „50 Shades …“ unter Titelschutz steht und auch als Wortmarke beim Patentamt angemeldet wurde.
Selbst wenn nicht, ist es inzwischen so bekannt, dass man es nicht einfach auf seinen Namen nutzen kann.
Wenn Du in irgendeiner Form diesen Titel werblich nutzen willst oder öffentlich oder geschäftlich verwendest, musst Du vorher den Herausgeber/Autor/Verlag um Erlaubnis bitten bzw einen Vertrag über Verwertungsrechte gegen Honorar abschließen.
Ansonsten kannst Du rechtlich verklagt werden. Und es gibt genügend Anwälte, die Titel- Wort- und Bildmarken-Schutz in allen Medien prüfen.
LG Regina
Dafür ist das DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) zuständig. Alle geschützten Begriffe, Bilder und Logo sind dort vermerkt. Einfach mal recherchieren, die haben ein Online-Register.
Da dies eine juristisch sehr heikle Angelegenheit ist, empfehle ich Ihnen eine sehr seriöse Recherche und im Zweifel die Konsultation eines Rechtsanwalts für Marken- und Patentrechte.
Alles andere könnte Sie finanziell ruinieren!